Die Gerichtsverhandlung in Wiesmoor um einen 62-jährigen Oldenburger kommt mit einem aufsehenerregenden Urteil zu einem überraschenden Ende. Der Mann wurde freigesprochen von den ernsthaften Vorwürfen des Kindesmissbrauchs, da das Gericht keine ausreichenden Beweise finden konnte. Dabei war das Verfahren durch die Aussagen zweier seiner leiblichen Kinder ins Rollen gekommen, die von insgesamt 16 Übergriffen berichteten.
Die Vorfälle sollten sich hauptsächlich zwischen 2013 und 2021 ereignet haben, während die Familie in Wiesmoor lebte. Der Angeklagte wies jedoch alle Anschuldigungen entschieden zurück. Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass die Beweisführung der Anklage nicht tragfähig war. In der Jugendschutzkammer des Landgerichts Aurich konnte nicht einmal ein einziger Fall eindeutig belegt werden.
Details der Verhandlung
Nach dem Urteil äußerte Richter Bastian Witte, dass die Tochter des Angeklagten von ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch gemacht habe. Diese Entscheidung führte dazu, dass alle ihre früheren Erklärungen, die zuvor dokumentiert worden waren, als nicht verwertbar galten. Das zweite mutmaßliche Opfer dagegen hatte während der Verhandlung zwar ausgesagt, jedoch waren dessen Aussagen so fehlerhaft, dass das Gericht keine klare Überzeugung aus ihnen ziehen konnte. Besonders besorgniserregend war, dass die geschilderten Vorfälle, die ursprünglich bei der Polizei berichteten wurden, in der gerichtlichen Aussage nicht mehr erwähnt wurden.
Die Unstimmigkeiten in der Aussage führten dazu, dass Richter und Staatsanwältin erhebliche Zweifel hegten. „Warum er es hier ganz anders schilderte, ist nicht klar“, bemerkte Witte und bezeichnete die Gesamtlage als „komplett auf den Kopf gestellt“. Die Richter waren zudem besorgt über das mögliche Motiv hinter den falschen Anschuldigungen; der Angeklagte war der Meinung, die Unzufriedenheit seiner Kinder über ihr Taschengeld könnte eine Rolle gespielt haben.
Unsicherheiten und Spekulationen
Gerade die Unklarheit über die Beweggründe der Kinder stieß auf besondere Aufmerksamkeit. Das Gericht war sich nicht sicher, ob die Vorwürfe aus einer verzehrten Wahrnehmung oder gar aus einer psychologischen Übertragung einer früheren, tragischen Erfahrung der Mutter entstanden sein könnten, die selbst in ihrer Kindheit Missbrauch erlitten hatte. Es gab sogar Überlegungen, ob Ermittler bei den Polizei-Vernehmungen möglicherweise unbeabsichtigte Suggestionen gegeben hatten.
In seinen abschließenden Bemerkungen stellte Richter Bastian Witte klar: „Wir haben keine Taten mehr, auf die wir uns stützen können“. Dennoch deutete er an, dass die Wahrheit zu den Vorwürfen möglicherweise nur den Angeklagten und seinen Kindern bekannt sei. „Wenn etwas war, müssen Sie damit fertig werden. Wenn nichts war, müssen Sie sich fragen, warum Ihre Kinder so etwas sagen“, schloss der Richter die Verhandlung. Diese unsicheren Umstände werfen einen Schatten über den Fall und lassen viele Fragen offen.
Die Entwicklungen in diesem Verfahren sind von besonderer Bedeutung, da sie Themen wie Missbrauch, Familiendynamik und die Fragilität des justiziellen Systems in den Vordergrund rücken. Mehr Details zu diesem Thema können in einem ausführlichen Bericht auf www.nwzonline.de nachgelesen werden.