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Neues Zulassungsverfahren: Ukrainische Autos dürfen nicht mehr fahren!

Achtung, ukrainische Autofahrer im Landkreis Harburg! Ab dem 1. Oktober müssen alle Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen zugelassen werden – ohne Ausnahme! Wer diese Frist verpasst, gerät in Schwierigkeiten!

Seevetal/Landkreis Harburg - Die Situation für ukrainische Geflüchtete in Deutschland ist wieder ins Blickfeld gerückt, da die bestehende Ausnahmeregelung für die Nutzung von ukrainischen Fahrzeugen ab dem 1. Oktober nicht mehr gilt. Viele geflüchtete Ukrainer konnten seit dem russischen Überfall im Februar 2022 ihre Autos mit ukrainischem Kennzeichen in Deutschland fahren, ohne sie umzulassen. Diese Regelung läuft nun aus und führt zu einer Notwendigkeit für eine neue Zulassung.

Bis zum 30. September 2024 war es möglich, die Fahrzeuge aufgrund einer Ausnahmeregelung zu nutzen. Diese Regelung erlaubte es, dass ausländische Fahrzeuge für einen gewissen Zeitraum, maximal jedoch ein Jahr nach der Einreise, ohne eine offizielle Zulassung am deutschen Straßenverkehr teilnehmen durften. Voraussetzung war, dass die Autos verkehrssicher sind und eine gültige Versicherung nachgewiesen werden konnte.

Neue Anforderungen für die Zulassung

Mit dem Auslaufen dieser Ausnahme müssen ukrainische Geflüchtete, die in Deutschland wohnen und dort mit ihrem Fahrzeug permanent am Straßenverkehr teilnehmen wollen, eine offizielle Zulassung beantragen. Das Bundesverkehrsministerium und die Länder haben dafür ein neues Verfahren entwickelt, das die notwendigen Schritte beschreibt. Um ihr Fahrzeug in Deutschland zulassen zu können, müssen die betroffenen Fahrzeughalter einige spezifische Unterlagen einreichen.

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  • Ein Personaldokument, das den Namen in lateinischen Buchstaben ausweist.
  • Die ukrainische Zulassungsbescheinigung sowie die entsprechenden Kennzeichenschilder.
  • Eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug, die gemäß der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich ist, oder, falls vorhanden, die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) plus eine durchgeführte Hauptuntersuchung.
  • Ein Nachweis über die Versicherung des Fahrzeugs (es wird keine grüne Versicherungskarte oder Grenzversicherung akzeptiert, da diese nur international gültig sind).
  • Ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
  • Ein Verzollungsnachweis des zuständigen Hauptzollamtes, falls bereits vorhanden.

Wichtig zu beachten ist auch, dass digitale ukrainische Dokumente nicht akzeptiert werden und die ukrainischen Nummernschilder nach der Zulassung ausgetauscht werden müssen. Die Anträge zur Zulassung können bei den zuständigen Zulassungsbehörden eingeholt und Termine dazu über den BürgerService vereinbart werden.

Die Frist, innerhalb derer diese Anpassungen vorgenommen werden müssen, rückt näher, und die Aufregung um diese anstehenden Regelungen ist unter den Geflüchteten deutlich spürbar. Damit wird sich zeigen, wie einfach oder herausfordernd der Prozess der Fahrzeugzulassung in Deutschland tatsächlich ist, besonders für diejenigen, die gerade erst die schweren Umstände ihres Heimatlandes hinter sich gelassen haben.

Diese Entwicklung hat bereits erste Reaktionen ausgelöst, da sie die Mobilität der Betroffenen stark beeinflussen kann. Viele müssen sich möglicherweise auf zusätzliche finanzielle Belastungen einstellen, die mit der Zulassung und eventuell notwendigen Modifikationen ihrer Fahrzeuge verbunden sind.

Für eine detaillierte Betrachtung des Falls können Einzelheiten im Bericht auf seevetal-aktuell.de nachgelesen werden.


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