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Neues Gesetz zur Herzgesundheit: Früherkennung soll Herztode senken

Die Bundesregierung hat am 28. August 2024 das "Gesunde-Herz-Gesetz" verabschiedet, um die Früherkennung und Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland zu verbessern, da diese die häufigste Todesursache sind und bisherige Maßnahmen nicht ausreichend waren.

Stand: 28.08.2024 11:24 Uhr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat mit seinem Gesetzentwurf, dem sogenannten „Gesunde-Herz-Gesetz“, einen wichtigen Schritt unternommen, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland signifikant zu verbessern. Dieses Gesetz richtet sich hauptsächlich gegen die zunehmenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die in Deutschland nach wie vor die häufigste Todesursache darstellen. Statistiken zeigen, dass diese Erkrankungen für etwa ein Drittel aller Todesfälle verantwortlich sind. Im Jahr 2023 starben rund 348.000 Menschen an solchen Erkrankungen, was nach Angaben des Statistischen Bundesamtes einen alarmierenden Trend darstellt.

Der Plan sieht vor, die Prävention und Früherkennung von Herzerkrankungen deutlich zu stärken. Mit finanzieller Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen sollen unter anderem regelmäßig Check-ups für Menschen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren eingeführt werden. Außerdem wird ein besonderes Augenmerk auf die frühzeitige Erkennung von erblich bedingten Fettstoffwechselerkrankungen gelegt. Dazu gehört auch eine verbesserte Teilnahmequote an den Jugendgesundheitsuntersuchungen – speziell der J1, die für Kinder und Jugendliche von entscheidender Bedeutung ist.

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Aufruf zur Veränderung

Minister Lauterbach betont, dass es nicht nur um medizinische Maßnahmen geht, sondern auch um einen umfassenden Lebensstilwechsel. „Wir müssen die Gesundheit der Herzen besser schützen“, erklärte er. In Bezug auf die Prävention sieht das Gesetz auch vor, dass die Krankenkassen verstärkt Angebote zur Unterstützung bei der Rauchentwöhnung übernehmen. Zudem sollen die Hürden für die Verordnung von Cholesterinsenker gesenkt werden. Lauterbach erwähnt, dass die Anpassung des eigenen Lebensstils durch mehr Bewegung und eine bewusstere Ernährung jeder Einzelne selbst in die Hand nehmen sollte.

Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist auch die frühzeitige medikamentöse Therapie. Lauterbach plant, einen gesetzlichen Anspruch auf Lipidsenker einzuführen, um die fatale Entwicklung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bestmöglich abzufangen.

Die Kassen und deren Finanzierung wird durch das Gesetz in den Blick genommen, was einige Expertinnen und Experten kritisch sehen.

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Die AOK kritisierte das Gesetz scharf. Carola Reimann, die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, äußerte Bedenken, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht zur Verbesserung der Herzgesundheit führen würden. Stattdessen wittert sie in den geplanten Regelungen eine erhöhte finanzielle Belastung für die gesetzliche Krankenversicherung. Insbesondere die flächendeckende Screening-Maßnahme für Kinder und Jugendliche zur Früherkennung von Fettstoffwechselerkrankungen wurde als unangemessen kritisiert. Reimann sieht den wissenschaftlichen Nutzen nicht als gegeben und spricht sich entschieden für die Streichung des Gesetzes aus.

Reimann schätzt, dass die Ausweitung des Screenings über die gesetzliche Krankenversicherung jährlich Zusatzkosten von bis zu 3,8 Milliarden Euro verursachen könnte, was die finanzielle Stabilität der Kassen stark gefährden würde. Diese Bedenken werfen ein Licht auf die Herausforderungen, die mit der Umsetzung des „Gesunde-Herz-Gesetzes“ einhergehen, und zeigen, dass die Diskussion über Präventionsmaßnahmen und deren Finanzierung in Deutschland noch lange nicht abgeschlossen ist.

– NAG

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