Ein bedeutender Schritt für die Selbstbestimmung: Ab dem 1. November tritt in Deutschland das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft! Dieses Gesetz ermöglicht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher zu ändern. Bereits seit August können die ersten Anmeldungen vorgenommen werden, und die Reaktionen sind vielversprechend, wenn auch überschaubar.
„Selbstverständlich“, sagt Daniel Felsmann, Leiter des Standesamts Schongau, der bereits fünf Anmeldungen verzeichnet hat. Diese Menschen haben bewusst auf die neue Regelung gewartet. Das Gesetz wird das alte Transsexuellengesetz ablösen, das einen langwierigen und komplizierten Prozess zur Änderung des Geschlechtseintrags erforderte. Nun können Änderungen nach einer dreimonatigen Wartezeit erklärt werden – ein echter Fortschritt für viele.
Erste Anmeldungen in den Standesämtern
Im Standesamt Weilheim sind die Anmeldungen ebenfalls angelaufen, jedoch mit nur vier konkreten Fällen. „Die Anmeldung kann schriftlich erfolgen, die Erklärung muss persönlich erfolgen“, erklärt Thomas Buchner, der Leiter des Standesamts. In Peiting haben sich bisher zwei Personen gemeldet, während in Penzberg gleich am ersten Tag drei Anmeldungen eingingen. „Ich habe nicht mit größerem Interesse gerechnet“, sagt Daniela Koller, Standesbeamtin in Penzberg. Auch in Peißenberg bleibt das Interesse eher gering, mit nur einer Anmeldung bis jetzt.
Die ersten Reaktionen zeigen, dass die Menschen die neue Regelung begrüßen, auch wenn die Anzahl der Anmeldungen noch nicht überwältigend ist. Die Hoffnung auf eine steigende Nachfrage bleibt, während die Standesämter sich auf die kommenden Anfragen vorbereiten. Das Selbstbestimmungsgesetz könnte der Schlüssel zu mehr Freiheit und Identität für viele Menschen sein!