Ab dem 1. Januar 2025 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das für alle Haushalte in Deutschland die Getrenntsammlung von Alttextilien vorschreibt. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Wiederverwertung und das Recycling von Textilien zu fördern, die bisher häufig im Restmüll gelandet sind. Laut einer Studie verbrennen die meisten Entsorgungsunternehmen die weggeworfene Kleidung, anstatt sie zu recyceln, wodurch wertvolle Rohstoffe verloren gehen. Abfallberaterin Claudia Knopp von der Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft (EVA) betont, dass es besonders wichtig sei, keine schmutzigen oder beschädigten Kleidungsstücke in die Altkleiderbehälter zu werfen, da diese die Qualität der gesammelten Textilien beeinträchtigen können, wie auch der Bericht von Merkur.de erklärt.
Was ändert sich für Verbraucher?
Die neue EU-Richtlinie zielt darauf ab, das Recycling von Alttextilien zu verbessern, da momentan nur etwa 1% der Kleidungsstücke recycelt werden. Der Rest findet meist sein Ende in der Verbrennung. Die Regelung bedeutet jedoch nicht, dass Verbraucher künftig bestraft werden, sollten sie alte, abgetragene Kleidungsstücke im Restmüll entsorgen – dies ist weiterhin möglich, jedoch nicht empfohlen, denn was im Müll landet, wird nicht recycelt. Die öffentliche Hand, sprich die Entsorgungsunternehmen, sind nun in der Pflicht, zuverlässige Systeme zur getrennten Sammlung von Alttextilien einzuführen. Dies engagiert bereits zahlreiche Unternehmen, darunter die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), wie in einem Artikel von rbb24.de aufgeführt ist.
Zusammengefasst stärkt das kommende Gesetz den Fokus auf nachhaltige Entsorgung und Recycling von Textilien, während es gleichzeitig die Verantwortung vor allem auf die Entsorgungsunternehmen verlagert. Zudem wird maßgeblich darauf hingewiesen, dass hochwertige Alttextilien nicht von verschmutzter oder beschädigter Kleidung durch den Altkleidercontainer getrennt werden sollten, um die Wertschöpfung aus der Wiederverwendung zu maximieren.
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