Zum Jahreswechsel 2025 erwartet Deutschland zahlreiche Veränderungen, die fast alle Bürger betreffen werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird die CO2-Abgabe erhöht, was teureren Sprit zur Folge haben könnte. Die Tonne CO2 wird dann mit 55 Euro bepreist, was sich möglicherweise in einer Erhöhung der Benzinpreise um etwa 3 Cent pro Liter niederschlagen wird, wie motorradundreisen.de berichtet. Damit wird das Tanken teurer – eine sich wiederholende leidvolle Erfahrung für viele Autofahrer. Zudem steigen auch die Gebühren für den Standardbrief: Ab 2025 wird der Versand eines Standardbriefes 95 Cent kosten, eine Erhöhung von 10 Cent.
Für Rentner gibt es hingegen gute Nachrichten: Im kommenden Jahr wird eine Erhöhung der Bezüge um rund 3,5 Prozent erwartet, nach einer bereits vorgenommenen Anhebung von 4,57 Prozent im Juli 2024. Auch der steuerliche Grundfreibetrag wird angehoben: Er steigt auf 12.084 Euro, was bedeutet, dass Einkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben. Zeitgleich wird der Kinderfreibetrag auf 9.600 Euro erhöht, und das Kindergeld wird schrittweise auf 255 Euro pro Monat steigen, so berichtet stadtblatt-online.de.
Änderungen bei Führerscheinen und Hotelmeldungen
Ein bedeutendes Detail betrifft den Führerschein: Ab dem 19. Januar 2025 müssen ältere Führerscheine in das neue Kartenformat umgetauscht werden, es sei denn, der Führerschein wurde vor 1953 ausgestellt. Dies bringt zusätzliche Kosten von 25 Euro mit sich. Auch die lästige Meldepflicht für deutsche Urlauber in Hotels wird ab dem 1. Januar 2025 abgeschafft, was jedoch für internationale Gäste nicht gilt. Diese müssen weiterhin Meldescheine ausfüllen, während die Ausnahmen in Kurorten erhalten bleiben.
Zusätzlich wird die Einführung der E-Rechnung für geschäftliche Transaktionen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend, was neue Bürokratieerleichterungen verspricht. An anderer Stelle wird auch das Amalgamverbot in der EU ab 2025 in Kraft treten, was bedeutet, dass Amalgamfüllungen nicht mehr von Krankenkassen übernommen werden. Ab dann haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf zuzahlungsfreie Füllungen in Zahnbehandlung.
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