Am 10. April 2018 fiel ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die bisherige Berechnung der Grundsteuer, die auf veralteten Einheitswerten basierte, wurde für verfassungswidrig erklärt! Dies führte zu einer bundesweiten Notwendigkeit zur Reform der Grundsteuer. Für die Bürger in Straubing bedeutet das nun eine grundlegende Neuregelung: Erstmals wird die Bewertung ihrer Immobilien nach der neuen, gesetzlich vorgeschriebenen Methode in Bayern durchgeführt, mit dem entscheidenden Stichtag 01.01.2022.
Die Bewertung der Immobilien liegt in den Händen des Finanzamts, das anschließend den Grundsteuermessbetrag an die Stadt Straubing übermittelt. Wichtig zu wissen: Die Stadt hat keinen Einfluss auf die Höhe dieses Messbetrags! Das bedeutet, dass alle Fragen oder Unstimmigkeiten direkt mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden müssen. Bürger können sich dabei unter Angabe ihres Aktenzeichens an das Finanzamt wenden. Für zusätzliche Informationen steht die Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089/30700077 bereit.
Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform
Die Reform bringt für viele Eigentümer Unsicherheiten mit sich, da die neue Bewertungsmethode viele Faktoren berücksichtigt, die zuvor nicht in die Berechnung einflossen. Die Bürger von Straubing sind aufgerufen, sich aktiv mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen, um mögliche Überraschungen bei der Grundsteuerabrechnung zu vermeiden. Die Änderungen sind nicht nur eine bürokratische Anpassung, sondern haben auch direkte Auswirkungen auf die finanzielle Belastung der Eigentümer in der Stadt.