München — Schlechte Internetverbindungen sind in Deutschland nach wie vor eine Plage! Viele Bürger klagen regelmäßig über ruckelnde Streams und endloses Warten beim Herunterladen. Trotz eines seit fast zwei Jahren bestehenden Rechts auf Breitbandversorgung bleibt die Realität oft frustrierend. Verbraucherschutzorganisationen werfen der Regierung vor, nicht ausreichend zu handeln, um den betroffenen Nutzern zu helfen.
Schwierigkeiten bei der Entschädigung
Aktuell haben Internetnutzer das Recht auf Entschädigung, wenn ihre Verbindung nicht den vereinbarten Standards entspricht. Doch das System hat erhebliche Schwächen: Der Nachweis, dass das Internet zu langsam ist, gestaltet sich oft als wahrer Krampf. Verbraucherschützer kritisieren, dass die Berechnung der Entschädigungen unklar und oft viel zu niedrig ausfällt. „Auf dem Papier ist das Minderungsrecht ein Fortschritt für besseren Kundenschutz auf dem Telekommunikationsmarkt. In der Realität bleiben Verbraucher:innen auf der Strecke“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Nun soll eine Neuordnung im Telekommunikationsgesetz (TKG) etwas Bewegung in die Sache bringen: Eine Minderung von mindestens 10 Prozent der monatlichen Kosten wird bei unzureichender Internetverbindung vorgeschlagen. Doch das reicht dem vzbv nicht! Verbraucherschützer verlangen eine klare und nachvollziehbare Berechnungsmethode, um den Schlendrian zu beenden. Ramona Pop fordert einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro pro Monat für Internetnutzer, die bei der Geschwindigkeit im Stich gelassen werden. „Wenn die tatsächliche Geschwindigkeit deutlich unter der vertraglich zugesicherten Bandbreite liegt, müssen die Verbraucher einfach und schnell entschädigt werden“, so Pop weiter.
Der aktuelle Standard in Deutschland sieht eine Mindestbandbreite von 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload vor. Wer im Homeoffice auf langsames Internet angewiesen ist, wird durch diese Neuerungen jedenfalls in den Fokus gerückt!