Ein 21-jähriger Montageschlosser aus Dachau musste sich kürzlich vor dem Amtsgericht Dachau verantworten, da er während des Fürstenfeldbrucker Volksfests im April Nazi-Parolen gerufen hat. Mit einem Hitlergruß und dem Zeigen eines Oberlippenbarts provozierte er die umstehenden Gäste im Bierzelt. „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ waren die zweifelhaften Worte, die der Angeklagte mehrmals laut rief, während er und seine Freunde darüber lachten. Eine 48-jährige Münchnerin, die Zeugin des Vorfalls wurde, intervenierte und rief den Sicherheitsdienst, nachdem der Angeklagte erneut die Parolen rief. Dies führte zu einem Handgemenge, als der Sicherheitsdienst ihn konfrontierte, wie sueddeutsche.de berichtete.
Gerichtsurteil und Hintergründe
Der Angeklagte gestand seine Taten und konnte keine plausible Erklärung für sein Verhalten an diesem Abend angeben. Richter Christian Calame äußerte sich besorgt über den rechtsextremen Trend in Deutschland und bemerkte, dass der Angeklagte anscheinend nicht ausreichend über die historische Bedeutung der NS-Zeit informiert ist. Der Prozess wurde auch von der vorbestraften Jugendgerichtshilfe begleitet, die vorschlug, ihm Sozialstunden in der KZ-Gedenkstätte Dachau aufzuerlegen, um seine Unkenntnis über die Schrecken der Vergangenheit zu adressieren. Am Ende wurde er zu 40 Sozialstunden und einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt, was die Staatsanwaltschaft als angemessen erachtete, insbesondere da der Täter seine Taten umgehend gestand.
Die „Parole der Woche“, ein Werkzeug der NS-Propaganda, erinnert in diesem Fall an die leichtfertige Verwendung von Nazi-Symbolik. zwischen 1937 und 1943 diente sie als Medium zur Verbreitung der Ideologie der Nationalsozialisten und um das Regime zu glorifizieren, wie auch Wikipedia beschreibt. Der Jugendliche scheint sich der Schwere seines Handelns nicht bewusst gewesen zu sein, was ihm nun als lehrreiche Strafe in der Gedenkstätte aufgegeben wird. Richter Calame erklärte klar, dass es sich bei den Nazi-Parolen nicht um einen Scherz handelt und forderte die maximale Einsicht des Täters in seine Verfehlungen.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung