Ein bahnbrechendes Gerichtsurteil bringt die Musikschulen in Brandenburg in massive Bedrängnis! Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Honorarkräfte an Musikschulen nicht länger als selbstständig gelten können, sondern fest angestellt werden müssen. Diese Entscheidung könnte das Aus für viele Einrichtungen bedeuten, darunter die Musikschule Hugo Distler in Petershagen/Eggersdorf, wo über 90 Prozent der Dozenten betroffen sind. Schulleiter Alexander Braun warnt: „Die Mehrkosten sind so exorbitant, dass sich viele Träger das nicht leisten können!“
Die finanziellen Folgen sind alarmierend. Braun schätzt, dass die Musikschule zusätzlich rund 200.000 Euro aufbringen müsste, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Dies könnte zur Schließung der Schule führen! Doch nicht nur die Schulen stehen unter Druck – auch die Lehrer selbst sind besorgt. Viele Honorarkräfte, wie Klavierlehrer Ralf Ehrlich, haben sich bewusst für die Selbstständigkeit entschieden und möchten nicht in eine Festanstellung wechseln. „Ich muss mir Gedanken machen und einen Plan B überlegen,“ sagt Ehrlich, der seit acht Jahren unterrichtet.
Existenzängste und höhere Kosten für Schüler
Die Unsicherheit wächst! Lehrerin Janina Press äußert ihre Sorgen: „Als Honorarkraft hat man immer Angst. Es ist schwierig, eine Arbeit zu finden.“ Sollte das Urteil umgesetzt werden, drohen nicht nur höhere Schulgebühren, sondern auch ein Rückgang der Angebote. Schulleiter Braun fordert dringend eine Reaktion des Gesetzgebers: „Wir müssen den Status beibehalten, den wir haben. Wir brauchen unsere Honorarlehrkräfte!“
Das Urteil, bekannt als „Herrenberg-Urteil“, hat bereits die Prüfstandards der Deutschen Rentenversicherung verschärft. Die Gewerkschaft Verdi fordert nun eine längere Übergangszeit bis Ende 2026, um eine geordnete Umwandlung der Beschäftigungsverhältnisse zu ermöglichen. Die kommenden Verhandlungen im Dezember könnten entscheidend für die Zukunft der Musikschulen sein!