
Am 4. Januar 2025, heute, finden in Gelsenkirchen erneut Geschwindigkeitskontrollen durch mobile Radarfalle statt. Laut einem Bericht von news.de sind die Blitzer an mehreren Standorten aktiv. Hierzu gehören die Hohenzollernstraße im Stadtteil Gelsenkirchen-Mitte, wo ein Tempolimit von 50 km/h gilt, und die Theodor-Otte-Straße in Gelsenkirchen-West, wo das Tempolimit bei 30 km/h liegt. Die Hohenzollernstraße wurde um 18:54 Uhr als Blitzstandort gemeldet, während die Theodor-Otte-Straße bereits um 17:46 Uhr bekannt gegeben wurde.
Die Gefahrenlage im Straßenverkehr ist dynamisch, sodass Anpassungen bei den mobilen Radarkontrollen möglich sind. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind häufige Verkehrsverstöße und die Hauptursache für Verkehrsunfälle. Die Bußgelder bei Tempoverstößen können beträchtlich ausfallen.
Regelungen für Radarwarnsysteme
Des Weiteren sind einige Regelungen zu den im Verkehr verwendeten Radarwarn-Geräten und Blitzer-Apps zu beachten. Diese Geräte sind im Auto verboten, während die Nutzung von Smartphones und Navigations-Apps erlaubt ist, solange die Warnfunktion vor Radarfallen deaktiviert ist. Hierbei regelt der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) diese Vorschrift.
Einen umfassenden Überblick über Blitzstandorte in Deutschland bietet die Seite derbussgeldkatalog.de. Laut der Recherche hat Deutschland über 4500 stationäre Blitzer, die häufig auf Autobahnen, jedoch auch flexibel auf Landstraßen und Baustellen eingesetzt werden. Messtechniken für mobile Blitzer beinhalten Radar, Lichtschranken sowie Lasergeräte. Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen können variieren; so sind beispielsweise 21 km/h zu schnell mit 70 EUR und einem Punkt geahndet, während bei 41 km/h zu schnell ein Fahrverbot von 1 Monat sowie 2 Punkte drohen.
Im Zusammenhang mit den festgelegten Geschwindigkeitsgrenzen ist zu beachten, dass bundesweit auf Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt, während auf Autobahnen keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung besteht. Es ist jedoch sinnvoll, sich an die empfohlenen Richtgeschwindigkeiten von 100 bis 130 km/h in anderen europäischen Ländern zu halten.
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