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Mindestlohn-Alarm: 6.800 Jobs im Kreis profitieren von 14 Euro-Hürde!

Im Kreis Weißenburg-Gunzenhausen hat eine Untersuchung des Pestel-Instituts alarmierende Ergebnisse gezeigt: Rund 2.800 Menschen verdienen dort den gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde, was für viele im Alltag nicht ausreicht. Laut der Studie würde die Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro für etwa 6.800 Beschäftigte im Landkreis eine entscheidende Verbesserung bringen.

Die aktuelle Situation führt zu großer Unzufriedenheit unter den Arbeitnehmern. Matthias Günther, der Leiter des Pestel-Instituts, betont, dass 16 Prozent aller Jobs in der Region unterhalb der 14-Euro-Marke liegen. „Es ist klar, dass viele Menschen von einem höheren Mindestlohn profitieren würden“, hebt Günther hervor. Diese Erkenntnisse wurden im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gewonnen, die sich für eine Reform des Mindestlohns stark macht.

Politische Unterstützung für höhere Löhne

Die NGG Nürnberg-Fürth fordert entschieden eine Steigerung des Mindestlohns, um die Lebensbedingungen für Arbeiter zu verbessern. Geschäftsführerin Regina Schleser erklärt: „Es arbeiten zu viele Menschen zum Niedriglohn. Das muss sich ändern!“ Sie sieht den Mindestlohn als eine „Haltelinie“, und fügt hinzu, dass fair bezahlte Jobs über Tarife hinausgehen sollten. Schleser ist optimistisch, denn auch Bundeskanzler Olaf Scholz spricht sich für einen Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns aus, der in zwei Schritten auf zunächst 14 Euro und dann auf 15 Euro steigen soll.

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Der Gedanke hinter dieser Initiative ist, dass eine Erhöhung des Mindestlohns mehr Lohngerechtigkeit für die Beschäftigten mit sich bringen würde. Nach den Berechnungen des Pestel-Instituts könnte eine Anhebung auf 15 Euro die Löhne in rund 9.100 Jobs im Landkreis deutlich aufbessern. Dies würde für viele Menschen eine erhebliche Entlastung signifizieren.

Schutz vor Armut

Die NGG stellt klar, dass es sich bei ihrer Forderung um mehr als nur um eine „Lohn-Lotterie“ handelt. „Es geht darum, die Menschen vor Armut zu schützen und ein Leben zu ermöglichen, das unabhängig von staatlicher Unterstützung ist“, so Schleser. Das EU-Recht sieht vor, dass Arbeitnehmer mit einem Vollzeitjob mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens erzielen sollten, um als gut abgesichert zu gelten.

Doch die Realität sieht anders aus: Ab Januar 2024 steigt der Mindestlohn lediglich um 41 Cent auf 12,82 Euro, und dies geschah trotz der Einwände der Gewerkschaften. Schleser kritisiert diesen beschlossenen Anstieg und merkt an, dass der Mindestlohn eigentlich schon jetzt rund 14 Euro betragen sollte, was auch aus der EU-Mindestlohnrichtlinie deutlich hervorgeht. „In Deutschland ist es an der Zeit, den Mindestlohn tatsächlich zu erhöhen, um EU-Vorgaben zu entsprechen“, erklärt sie.

Ein weiteres Ziel der NGG ist die Erhöhung der Tarifbindung, damit mehr Arbeitnehmer von tarifvertraglichen Regelungen profitieren können. Laut Schleser muss die Bundesregierung hier aktiv werden und dafür sorgen, dass die Vorgaben der EU-Richtlinie umgesetzt werden, um eine umfassende Verbesserung der Löhne zu erreichen.

Die Untersuchung des Pestel-Instituts und die darauf folgenden Forderungen stimmen überein: Eine Anhebung des Mindestlohns ist nicht nur ein wirtschaftliches, sondern vor allem ein soziales Gebot. Die Diskussion um faire Bezahlung der Arbeit bleibt somit ein zentrales Thema, das nicht nur auf politischer Ebene, sondern auch in der Gesellschaft großen Anklang finden sollte. Weitere Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.wochenzeitung-online.de.

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