Nach dem brutalen Messerangriff in Solingen, der am 23. August 2024 drei Menschen das Leben kostete und mehrere weitere verletzte, hat die Diskussion über das Waffenrecht in Deutschland neue Dynamik erhalten. Vor allem die Frage, ob auch im Landkreis Bautzen eine Zunahme von Messerdelikten zu verzeichnen ist, beschäftigt die Öffentlichkeit und die Behörden.
Die Polizei im Landkreis Bautzen hat die Situation genauer unter die Lupe genommen und erste Zahlen veröffentlicht. Demnach wurden im Jahr 2023 insgesamt 106 Straftaten registriert, in denen ein Messer als Waffe genutzt wurde. Von diesen 106 Fällen sind 48 Messerangriffe, während 22 Personen mit verbotenen Messern aufgegriffen wurden. Überraschenderweise waren etwa 75 Prozent der Tatverdächtigen deutsche Staatsangehörige.
Aktuelle Trends und Fallzahlen
Die Polizeisprecherin des Landkreises Bautzen teilt mit, dass für das Jahr 2024 ein leicht rückläufiger Trend der Fallzahlen zu erwarten ist. Im Jahr 2023 wurden die meisten Messerangriffe in Bautzen (35 Fälle) und Hoyerswerda (26 Fälle) verzeichnet. In anderen Städten im Kreis waren die Zahlen deutlich niedriger.
Ein Blick auf die Art der Delikte zeigt, dass Bedrohungen und gefährliche Körperverletzungen die häufigsten Arten von Straftaten sind, bei denen Messer verwendet werden. Insbesondere 35 Bedrohungsfälle und 16 Fälle von gefährlicher Körperverletzung wurden im Jahr 2023 registriert. Bei Ladendiebstählen, bei denen Täter oft ein Messer bei sich tragen, wurde häufiger kein aktiver Einsatz des Messers festgestellt.
Interessanterweise fand die Polizei bei Demonstrationen im Jahr 2023 keine Messer, während es im Jahr 2024 bereits vier Fälle gab, in denen Messer bei öffentlichen Versammlungen aufgegriffen wurden, darunter zwei Montagsdemonstrationen in Bautzen.
Gesetzliche Bestimmungen und Verbote
Auf die Frage, ob es im Landkreis Bautzen Waffenverbotszonen geben sollte, antwortet die Polizei, dass derzeit keine Notwendigkeit besteht. Das bestehende Waffenrecht sieht bereits zahlreiche Verbote vor, darunter den Umgang mit vollautomatischen Schusswaffen, aber auch der Gebrauch von bestimmten Messern wie Springmessern, Fallmessern und Butterflymessern. Wer dagegen verstößt, riskiert bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, so dürfen einige Arten von Springmessern unter bestimmten Bedingungen mitgeführt werden, solange die Klinge nicht länger als 8,5 Zentimeter ist. Auch Einhandmesser mit feststehender Klinge von mehr als 12 Zentimetern dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Lage im Kreis Bautzen zwar nicht als herausragend problematisch eingeschätzt wird, aber dennoch die besondere Sensibilität im Umgang mit Messerangriffen die polizeiliche Arbeit prägt. Die Diskussion über eine mögliche Verschärfung des Waffenrechts wird aller Wahrscheinlichkeit nach die kommenden Monate begleiten, während die Polizei weiterhin ein Auge auf die Situation hat.
– NAG