DeutschlandSteinburg

Merz empört über SPD-Vorstoß: Abtreibung bis zur 12. Woche legalisieren?

Die politische Arena in Deutschland brodelt! Ein Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten hat die CDU/CSU-Opposition im Bundestag in Aufruhr versetzt. Unionsfraktionschef Friedrich Merz lässt kein gutes Haar an Bundeskanzler Olaf Scholz, der als SPD-Abgeordneter seine Unterschrift unter diesen umstrittenen Vorschlag gesetzt hat. „Ich bin wirklich entsetzt darüber“, so Merz, der die Heuchelei des Kanzlers anprangert, der immer wieder von Zusammenhalt und Gemeinsinn spricht.

Merz warnt vor einem „skandalösen“ Vorstoß, der den Paragrafen 218 im Schnellverfahren abschaffen könnte. „Das ist ein Thema, das wie kein zweites das Land polarisiert“, erklärt er und befürchtet, dass dies zu einem weiteren gesellschaftlichen Großkonflikt führen könnte. Der Paragraf 218, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe stellt, wird seit Jahren heiß diskutiert. Der neue Vorschlag sieht vor, Abtreibungen bis zur 12. Woche zu legalisieren, wobei die bestehende Beratungspflicht erhalten bleibt, jedoch ohne die derzeitige Wartezeit von drei Tagen.

SPD kontert Merz‘ Vorwürfe

Die SPD kontert Merz‘ scharfe Angriffe. Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, wirft Merz vor, die Anliegen von Frauen nicht ernst zu nehmen. „Seine Vorwürfe spalten unser Land“, so Mast, die betont, dass es wichtig sei, Schwangerschaftsabbrüche von ungewollt schwangeren Frauen zu entkriminalisieren. „Darauf warten die Frauen und die breite Mitte der Gesellschaft“, fügt sie hinzu und weist darauf hin, dass trotz der Änderungen wichtige Regelungen bestehen bleiben.

Kurze Werbeeinblendung

Der Gesetzesentwurf könnte die rechtliche Lage für Frauen erheblich verändern. Aktuell sind Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218 rechtswidrig, bleiben jedoch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn eine Beratung stattgefunden hat. Künftig soll nur der Arzt bestraft werden, wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung durchgeführt wird, während die Frau straffrei bleibt. Die Debatte um den Paragrafen 218 wird also weitergehen, und die politischen Fronten sind klar gezogen!

Quelle/Referenz
shz.de

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"