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Menschenrechte in Gefahr: Sicherheitspaket sorgt für Empörung

Inmitten hitziger Bundestagsdebatten über das umstrittene "Sicherheitspaket" fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte lautstark die Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen im Flüchtlingsschutz, während die geplanten Maßnahmen drohen, grundlegende Rechte zu verletzen und die Schwächsten in die Obdachlosigkeit zu treiben!

In Berlin fand heute eine entscheidende Bundestagsdebatte über ein umstrittenes Gesetz statt, das Teil des sogenannten „Sicherheitspakets“ ist. Dieses Paket umfasst Maßnahmen zur Verschärfung des Migrationsrechts und hat die Kritik des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf sich gezogen. Die Debatte konzentrierte sich auf die Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte und der rechtlichen Standards, die durch die neuen Regelungen gefährdet sein könnten.

Das Institut hob hervor, dass die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen gegen grundlegende menschenrechtliche Standards und die Vorgaben der Europäischen Union verstoßen. Insbesondere wurde der geplante Ausschluss von Sozialleistungen für Schutzsuchende kritisiert, deren Asylverfahren bereits an einen anderen EU-Mitgliedstaat abgegeben wurden. Diese Regelung soll offenbar die Menschen dazu bewegen, freiwillig auszureisen. In der Praxis sind jedoch oft keine freiwilligen Ausreisen möglich, da stattdessen die Behörden die Rückführung anordnen. Ein solch umfassender Ausschluss von Leistungen könnte darüber hinaus zu sozialer Verelendung und Obdachlosigkeit führen.

Problematische Vorschläge im „Sicherheitspaket“

Ein weiterer umstrittener Punkt ist der biometrische Abgleich von Lichtbildern von Schutzsuchenden mit Daten aus dem Internet. Diese Maßnahme würde es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermöglichen, unbegrenzt im Internet nach biometrischen Daten von unbeteiligten Dritten zu suchen. Dies steht in direktem Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung und zu zukünftigen Vorschriften über künstliche Intelligenz. Kritiker befürchten, dass diese Regelungen nicht nur die Privatsphäre der Betroffenen gefährden, sondern auch einen massiven Eingriff in die Rechte der Menschen darstellen.

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In der Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte wird betont, dass der Schutz der Menschenrechte das Fundament des deutschen Rechtsstaats bildet. „Die unantastbare Würde des Menschen gilt für alle Menschen, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus“, so das Institut. Es wird gefordert, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und zur Gefahrenabwehr immer im Einklang mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen stehen müssen. Diese Prinzipien waren auch Teil des ursprünglichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der die Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkannte.

Die aktuellen Vorschläge sind nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern könnten auch das Vertrauen von Schutzsuchenden in die deutsche Rechtsstaatlichkeit beeinträchtigen. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf die Kritik reagiert und ob sie bereit ist, die umstrittenen Punkte im Gesetzentwurf zu überarbeiten.

Für detaillierte Informationen zu den Hintergründen und Inhalten dieses Gesetzes, siehe den Bericht auf www.presseportal.de.

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