Der Magistrat von Gießen hat entschieden: Die Videoüberwachung in der Stadt wird massiv ausgeweitet! Bürgermeister Alexander Wright von den Grünen kündigte die Installation von drei neuen Kameras an den Brennpunkten Kirchenplatz und Lindenplatz an, wo bisher kriminelle Aktivitäten beobachtet wurden. „Dort, wo Kameras stehen, haben wir eine positive Entwicklung der Kriminalität“, erklärt Wright voller Entschlossenheit. Die Maßnahme basiert auf dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), welches es der Polizei erlaubt, öffentliche Orte zur Gefahrenabwehr zu überwachen.
Die neuen Kamera-Standorte sind strategisch gewählt: vor dem Kirchenplatz 7, an der Ecke Lindenplatz/Walltorstraße und im Bereich der „Käseglocke“ auf dem Lindenplatz. Wright verweist auf die präventiven Erfolge der Überwachung, den sogenannten „Dönerdreieck“, wo bereits positive Erfahrungen gesammelt wurden. Vor allem die Aufklärungsrate bei Gewaltdelikten ist bemerkenswert – über 80 Prozent der registrierten Fälle konnten bis jetzt aufgeklärt werden! Dennoch gab es einen Anstieg der Gewaltkriminalität, von vier Fällen im Jahr 2023 auf neun bis Ende August 2024, was die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen unterstreicht.
Ein dringendes Sicherheitsbedürfnis
Die Polizei hat alarmierende Zahlen veröffentlicht: Im gesamten Jahr 2023 wurden in Gießen 696 Fälle von Rauschgiftkriminalität verzeichnet, und die Tendenz zeigt weiter nach oben! Bis Ende August 2024 stieg die Anzahl auf 23 Fälle. Diese Entwicklung macht die geplante Ausweitung der Videoüberwachung umso wichtiger. Auch auf Landesebene wird die Sicherheit großgeschrieben, wie Innenminister Roman Poseck von der CDU betont. Der Gesetzesentwurf zur Stärkung der Inneren Sicherheit beinhaltet Maßnahmen zur Überwachung gefährlicher Orte und religiöser Einrichtungen – ein klarer Aufruf zur Prävention in einer zunehmend unsicheren Welt.
Doch die Überwachung hat auch ihre Schattenseiten. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit warnt, dass die Videoüberwachung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift. Es muss sichergestellt werden, dass solche Maßnahmen verhältnismäßig sind und nur dort eingesetzt werden, wo tatsächlich ein erhöhter Bedarf besteht. „Die Kamera ist kein Allheilmittel“, heißt es in der Erklärung. Die Stadt Gießen steht nun vor der Herausforderung, Sicherheit und Datenschutz in Einklang zu bringen!