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Mehr Mitbestimmung gefordert: Soziale Selbstverwaltung im Visier!

Wahlbeauftragter Weiß fordert Verfassungsrang für soziale Selbstverwaltung und mehr Mitsprache der über 52 Millionen Versicherten in Deutschland – ein Aufruf zur Stärkung der Einflussnahme und zur Belebung der stark gesunkenen Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen!

In einer wegweisenden Initiative hat der Sozialpolitiker Weiß den Verfassungsrang für die soziale Selbstverwaltung gefordert. Diese Maßnahme betrifft die Selbstverwaltungsgremien, welche in den bestehenden Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung zuständig sind. Mit dieser Forderung will Weiß sicherstellen, dass die Entscheidungsbefugnisse in diesen Bereichen nicht nur bei den Institutionen, sondern auch bei den Versicherten selbst liegen.

Ein zentraler Punkt in Weiß‘ Argumentation ist, dass die Versicherten ein größeres Mitspracherecht bei den Entscheidungen haben sollten, die sie direkt betreffen. Zuletzt haben die Sozialwahlen im Jahr 2023 gezeigt, dass von rund 52 Millionen Wahlberechtigten nur etwa eine von fünf Personen mobilisiert werden konnte. Dies ist ein alarmierender Rückgang im Vergleich zu den Sozialwahlen 2017, wo die Teilnahmequote höher war. Die Abnahme um fast acht Prozentpunkte unterstreicht, dass viele Versicherte sich nicht ausreichend einbezogen fühlen.

Wichtige Impulse für die soziale Mitbestimmung

Weiß argumentiert, dass die Einführung eines Verfassungsrang für die soziale Selbstverwaltung nicht nur symbolisch, sondern praktisch entscheidend wäre. Es würde den Gremien mehr Autorität verleihen und sicherstellen, dass die Belange der Versicherten auf höherer politischer Ebene wahrgenommen werden. Diese Veränderungen könnten dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger in die sozialen Systeme zu stärken und die Beteiligung an zukünftigen Wahlverfahren zu erhöhen.

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Die Idee ist, dass mehr Mitsprache auch eine höhere Identifikation mit den jeweiligen Körperschaften zur Folge hat. Wenn Versicherte das Gefühl haben, dass ihre Stimmen gehört werden und sie Einfluss auf Entscheidungen nehmen können, könnte das die allgemeine Teilnahme an Wahlen positiv beeinflussen. Dies wäre nicht nur im Interesse der Versicherten, sondern auch zum Vorteil des gesamten Sozialversicherungssystems.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Bemühungen von Weiß, die soziale Selbstverwaltung ins Grundgesetz zu bringen, wichtige Schritte hin zu mehr Demokratie und Mitbestimmung im Sozialwesen darstellen. Die Frage bleibt, wie die politischen Entscheidungsträger auf diese Forderungen reagieren werden und ob sie bereit sind, diese Änderungen tatsächlich umzusetzen.

Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.verlagshaus-jaumann.de.

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