Ein Vorfall, der im Urlaub auf der Ostsee-Insel Usedom geschah, sorgt weiterhin für Aufsehen. Ein damals zweijähriger Junge fiel von einer Seebrücke, während seine Mutter versuchte, ein Foto von ihren Kindern zu machen. Jetzt hat das Landgericht Stralsund über die Klage der Mutter entschieden und damit eine bedeutende rechtliche Klärung herbeigeführt.
Der Vorfall ereignete sich vor mehr als drei Jahren, als die 34-jährige Brandenburgerin mit ihren Söhnen auf Urlaub war. Die Mutter wollte sich für ein Erinnerungsfoto hinhocken, als es passierte: Der jüngere Sohn fiel rücklings durch das Geländer der Seebrücke. Während der Junge unverletzt blieb, stürzte die Mutter hinterher und verletzte sich schwer, insbesondere am linken Bein.
Gericht lehnt Klage ab
Im aktuellen Urteil wies das Gericht die Geldforderung der Mutter in Höhe von mindestens 35.000 Euro für Schmerzensgeld sowie Ersatzansprüche gegen die Gemeinde Zinnowitz zurück. Die Begründung des Gerichts war, dass die Seebrücke als ausreichend sicher gilt und nicht die hohen Sicherheitsstandards eines Spielplatzes erfordere. Das Herabfallen von Kleinkindern sei nicht vollständig zu verhindern, besonders in einer Situation, wo Kinder neugierig und aktiv sind.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Gemeinde annehmen durfte, Eltern würden ihre Kleinkinder im Blick haben, insbesondere in einer Umgebung, wo die Gefahr eines Sturzes offensichtlich ist. Die Betonung lag hier auf der Verantwortung der Eltern bei der Beaufsichtigung ihrer Kinder.
Ein weiterer Punkt in der Urteilsbegründung war die Anforderung an die Sicherheit, die im praktischen Leben nicht überall garantiert werden kann. Die Richter argumentierten, dass eine Verkehrssicherung, die vollständig vor Schäden schützt, in der Realität nicht umsetzbar ist. Insbesondere falle es nicht in das Expected, dass ein Kind in einer bestimmten Position vor einem Geländer hockt, um zu fallen.
Folgen des Unfalls
Die verletzte Mutter hat aufgrund des Unfalls auch weiterhin mit gesundheitlichen Einschränkungen zu kämpfen. Während der Sprung aus etwa fünf Metern Höhe ins Wasser zu einem Bruch des Sprunggelenks führte, war die Frau längere Zeit arbeitsunfähig und erhält bis heute Physiotherapie. Das Urteil sehen die Rechtsvertreter der Mutter kritisch, da sie die rechtlichen Schritte nun sorgfältig prüfen wollen.
Das Gericht entschied zudem, dass die Mutter die Gerichtskosten übernehmen muss. Der Entscheidung wurde auch die Anmerkung hinzugefügt, dass das Geländer der Seebrücke den damals geltenden Bauvorschriften entsprach und ausreichend Schutz vor denkbaren Gefahren bot. Diese Seebrücke ist bereits über 30 Jahre alt, und ähnliche Strukturen im Nordosten stammen zum Teil aus der gleichen Zeit.
Die Kurverwaltung Zinnowitz gab vor Kurzem bekannt, dass es seit der Errichtung der Seebrücke keinen vergleichbaren Unfall gegeben hat. Diese Situation schürt die Diskussion über Elternverantwortung und die Sicherheitsstandards an öffentlichen Plätzen. Weitere Einzelheiten zu diesem Vorfall können auf www.moz.de nachgelesen werden.