HerneStralsund

Drama an der Seebrücke: Mutter springt ins Wasser – Gericht lehnt Schmerzensgeld ab!

Drama auf der Zinnowitzer Seebrücke: Eine Mutter springt ins Wasser, um ihren zweijährigen Sohn zu retten, doch das Gericht lehnt ihre Geldforderung von 35.000 Euro ab – die Brücke sei sicher und die Aufsichtspflicht der Eltern entscheidend!

Ein Vorfall, der das Sommervergnügen an der Usedomer Küste überschattet, hat jetzt die Gerichte beschäftigt. Am 22. Juli 2021 wollte eine Brandenburgerin (34) mit ihren beiden Söhnen ein Urlaubsfoto auf der Seebrücke von Zinnowitz machen. Doch während der Fotosession geschah das Unheil: Ihr zweijähriger Sohn verlor das Gleichgewicht und stürzte ins Wasser. Die Mutter sprang hinterher, die Rettungskette setzte ein, und sie wurde per Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen.

In der Folge klagte die Frau gegen die Gemeinde Zinnowitz und forderte 35.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz aufgrund ihrer Verletzungen. Sie selbst hatte sich beim Sprung in die Ostsee schwer verletzt und leidet noch immer unter den Folgen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen führten nun zu einem klaren Urteil: Das Gericht wies die Klage zurück.

Unfallursache und Sicherheitsaspekte

Das Gericht stellte fest, dass die über 30 Jahre alte Seebrücke keine Sicherheitsmängel aufwies. Die Richter führten aus, dass die Unglücksursache nicht auf ein Versagen der Gemeinde zurückzuführen sei. Vielmehr sei die Sache klar: Das Unglück sei unabhängig von einer Mangelhaftigkeit der Brücke passiert. Nach Auffassung des Gerichts war es ein Unfall, den niemand vorhersagen konnte.

Kurze Werbeeinblendung

Der Sturz des Kleinkindes ereignete sich, als sich dieser zusammen mit seinem Bruder vor dem Geländer positionierte. Es war ein unglücklicher Moment, der das Kind in die Ostsee katapultierte – jedoch blieb der Junge unverletzt. Die Mutter erlitt bei ihrem Sprung erhebliche Verletzungen, darunter ein gebrochenes Sprunggelenk, was ihr eine längere Zeit der Arbeitsunfähigkeit einbrachte und physiotherapeutische Behandlung erforderte.

Wichtig in den Überlegungen des Gerichts war auch die Aufsichtspflicht der Eltern. Die Richter bemerkten, dass eine ideale Verkehrssicherung, die alle Unfälle zuverlässig verhindert, unrealistisch sei. Eltern sollten stets sicherstellen, dass ihre Kleinkinder nicht unbeaufsichtigt spielen. Das Geländer der Seebrücke wurde als ausreichend betrachtet und entsprach den geltenden Bauvorschriften.

Die Zinnowitzer Kurverwaltung hob hervor, dass in den Jahrzehnten des Bestehens der Seebrücke kein vergleichbarer Unfall bekannt geworden sei. Dennoch bleibt die juristische Auseinandersetzung für die Mutter nicht ohne Konsequenzen. Laut Urteil muss sie die Gerichtskosten übernehmen. Auch die Gemeinde könnte versuchen, ihre Anwaltskosten von der Klägerin zurückzufordern.

Die Mutter muss sich nun entscheiden, ob sie weitere rechtliche Schritte einleiten möchte. Ihr Anwalt kündigte an, das Urteil samt Begründung eingehend zu prüfen. Mit der Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, könnte sich der Fall weiter in die Länge ziehen, denn bis jetzt ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"