In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die rechtliche Landschaft im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit deutlich gewandelt. Die neu eingeführte Zielvereinbarung, die die Verfahrensdauer und die Bestandszahlen der anhängigen Verfahren zum Ziel hat, zeigt schon jetzt erste positive Ergebnisse. Justizministerin Jacqueline Bernhardt gab während einer Tagung der Sozialrichterinnen und Sozialrichter bekannt, dass sowohl die Anzahl der offenen Verfahren als auch die Dauer der Verfahren merklich gesenkt werden konnten.
Zur Jahresmitte 2024 verzeichnete man in den vier Sozialgerichten sowie im Landessozialgericht einen Rückgang der Verfahrensbestände um etwa 1.000 Fälle, obwohl weiterhin neue Verfahren hinzukamen. Insgesamt waren am 30. Juni 2024 noch rund 8.360 Verfahren anhängig, was einem Rückgang von über 10 Prozent im Vergleich zum Ende des vorherigen Jahres entspricht. Besonders hervorzuheben ist das Sozialgericht Rostock, das seinen Bestand um 20 Prozent reduzieren konnte, was als äußerst positiv angesehen wird. Diese Entwicklungen sind nicht nur für die Gerichte bedeutsam, sondern auch für die Betroffenen, die auf schnelle Entscheidungen angewiesen sind, etwa in Fragen der Krankenversicherung oder beim Bürgergeld.
Verbesserung der Verfahrensdauer
Die Effizienzsteigerung ist ebenso bei der Bearbeitungsdauer der Verfahren bemerkbar. Während die Dauer der Verfahren Ende 2023 im Durchschnitt zwischen 13,3 und 21,39 Monaten lag, sank sie zur Mitte 2024 auf Werte zwischen 12,85 und 19,74 Monaten. Auch im Landessozialgericht konnte eine Reduzierung der Verfahrensdauer festgestellt werden: Der Durchschnitt sank von 28,42 auf 26,76 Monate. Insgesamt hat sich die Verfahrensdauer über alle Instanzen um mehr als einen Monat verbessert. Ein bemerkenswerter Aspekt ist, dass die Zahl der Verfahren, die älter als drei Jahre sind, um 3,6 Prozent gesenkt werden konnte. Dennoch sind immer noch rund 78 Prozent aller Verfahren am Landessozialgericht älter als zwei Jahre, davon 28 Prozent sogar älter als drei Jahre.
Die Ministerin äußerte sich erfreut über den bisherigen Erfolg, betonte jedoch, dass die Zielvereinbarung noch bis 2028 fortgesetzt wird. „Die erste Bilanz ist vielversprechend, aber wir haben noch ARBEIT vor uns“, so Bernhardt. Die Rückmeldungen aus der Praxis seien positiv, und es sei ersichtlich, dass die collective Anstrengungen fruchtbar waren.
Die Entwicklungen in Mecklenburg-Vorpommern stellen ein wichtiges Beispiel für andere Bundesländer dar, die ähnliche Herausforderungen in ihrer Sozialgerichtsbarkeit haben. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Zielvereinbarung könnte somit eine wertvolle Blaupause für Reformen in ganz Deutschland sein. Mehr Details zu dieser bedeutenden Initiative findet man hier.
(c) JM M-V, 19.10.2024