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      , . Language: German. Title: „““Vergewaltigungsprozess: neues zu abgetauchtem Asylbewerber“““ Given Information: „““

      Ein abgelehnter Asylbewerber beschäftigt mehrere Behörden sowie die Landtage in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Er gilt seit Jahren als ausreisepflichtig und sollte bereits abgeschoben werden. Jetzt wird bekannt: Dem Mann wird vorgeworfen, nur wenige Monate nach einem gescheiterten Abschiebeversuch ein 16-jähriges Mädchen im Schlaf vergewaltigt zu haben.

      In Abschiebehaft neuen Asylantrag gestellt

      Zwar stand er dafür kürzlich vor Gericht. Ob seine Schuld oder Unschuld in dem Fall aber jemals bewiesen wird, ist fraglich. Denn der Mann ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden und untergetaucht, zum wiederholten Mal.

      Zuvor war es dem Asylbewerber offenbar gelungen, mit Blick auf seine drohende Abschiebung involvierte Behörden über Jahre hinweg an der Nase herumzuführen. Zudem kommt angesichts dieses Falls der Verdacht auf, grundlegende Probleme hätten das erneute Verschwinden des Mannes begünstigt.

      Nach früheren Behördenangaben hatte er bereits 2015 erfolglos einen Asylantrag in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nostorf-Horst gestellt. Seit Dezember 2016 gilt er demnach als ausreisepflichtig, war dann aber erstmals untergetaucht. Wie die für den Mann zuständige Ausländerbehörde des Landkreises Rostock (Lkr) mitteilt, geriet er in der Folge Mitte Mai 2018 in Abschiebehaft und stellte rund zwei Monate später aus dem Gefängnis heraus einen sogenannten Asylfolgeantrag bei der Bamf-Außenstelle in Karlsruhe.

      Laut Kennern der Thematik sei es nicht selten, dass Betroffene einen solchen Antrag nutzen würden, um eine drohende Abschiebung zumindest hinauszuzögern. Der erneute Asylantrag wurde aber relativ zeitnah abgelehnt. Ein Abschiebeversuch folgte laut Lkr Mitte August 2018. Es blieb demnach aber aufgrund „renitenten Verhaltens“ des Mannes beim Versuch.

      Asylbewerber erst vier Jahre nach Haftbefehl gefasst

      Er kam offenbar nicht zurück in Haft und tauchte erneut unter. Nach Angaben des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr in Nordrhein-Westfalen wird im vorgeworfen, nur wenige Monate nach der gescheiterten Abschiebung, am Morgen des 26. November 2018 in einer Wohnung in Mülheim eine damals 16-Jährige vergewaltigt zu haben, während sie schlief. Das Amtsgericht erließ in dem Fall Ende April 2020 einen Haftbefehl gegen den untergetauchten Asylbewerber.

      Doch erst knappe vier Jahre später wurde der Mann am 26. März 2024 gefasst und kam in Untersuchungshaft. Zuletzt gab es den Angaben nach am 24. September dieses Jahres eine Hauptverhandlung wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung. Der Angeklagte kam aber noch am selben Tag frei. Nicht weil seine Unschuld feststand, sondern weil die maximale Zeit für eine Untersuchungshaft von sechs Monaten abgelaufen war. Um die Freilassung zu verhindern, kontaktierte das Amtsgericht noch am selben Tag die Lkr-Ausländerbehörde mit der Forderung, einen Haftbefehl zu beantragen, um ihn erneut in ein Abschiebegefängnis bringen zu können.

      Doch dazu ergeben sich Ungereimtheiten. Zum einen kann eine Untersuchungshaft im Einzelfall über sechs Monate hinaus verlängert werden, wenn das etwa mit der Komplexität des Falls begründet werden kann. Warum es in diesem Verfahren nicht zu einer Untersuchungshaft-Verlängerung kam, bleibt offen. Zum anderen kam die Lkr-Ausländerbehörde umgehend der Forderung des Amtsgerichts nach und stellte noch am Verhandlungstag einen Antrag zur Anordnung einer Abschiebehaft, den das Amtsgericht aber ablehnte.

      Weitere Zweifel an angeblich vollen Gefängnissen

      Denn, so die Rückmeldung der Ausländerbehörde in Güstrow, eine Abfrage beim dafür zuständigen gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (Zur) habe ergeben, es würden bundesweit keine freien Plätze in Abschiebehaftanstalten zur Verfügung stehen.

      Dem hatte bereits eine andere Behörde in MV auf Nordkurier-Anfrage widersprochen und behauptet, zur fraglichen Zeit habe es freie Plätze in dem für MV zuständigen Abschiebegefängnis in Glückstadt in Schleswig-Holstein gegeben. Ob beim Zur, wie vom Bundesinnenministerium angepriesen, Bund und Länder „in bewährter Weise“ zusammenarbeiten, kann nicht nur angesichts der widersprüchlichen Behördenrückmeldungen bezweifelt werden.

      Aus informierten Kreisen heißt es, hätte eine Ausländerbehörde in Nordrhein-Westfalen mögliche freie Haftplätze abgefragt, wäre es eventuell zu einer positiven Rückmeldung gekommen. Außerdem sei es fraglich, ob Strafvollzugsbeamte zur Verfügung gestanden hätten, um den Angeklagten mal eben schnell vom Amtsgericht Mülheim abzuholen und ihn nach Glückstadt zu bringen, sofern es dort freie Plätze gegeben hätte. Schwere Vorwürfe, die wohl nur Bundes- und Landesinnenministerium als oberste Ausländerbehörden entkräften könnten.

      Identität des Asylbewerbers wohl nach wie vor unklar

      Das Schweriner Innenministerium hüllt sich in Schweigen, wenn es um mögliche freie Haftplätze in Glückstadt geht. Trotz mehrmaligem Nachhaken bleibt eine Nordkurier-Anfrage dazu nach über einer Woche unbeantwortet. Wegen einer Kleinen Anfrage des migrationspolitischen Sprechers der AfD-Landtagsfraktion, Jan-Phillip Tadsen, ist die Landesregierung aber gezwungen, bald Antworten zu liefern.

      „Das höchst fragwürdige Scheitern der Abschiebung eines mutmaßlichen Vergewaltigers aus Ghana ist keinem rechtstreuen Bürger mehr zu erklären. Grundsätzlich sollten solche Personen ohne Kompetenzwirrwarr sofort in eine Sicherungshaft verbracht werden können“, meint Tadsen. Die Verantwortung für das Untertauchen sei eindeutig der Landesregierung anzulasten. „Eine Pressemitteilung des Innenministers zu diesem krassen Fall wäre das Mindeste, um auf das Kopfschütteln der Bürger zu reagieren.“

      Dabei herrscht wohl bis heute Verwirrung darüber, wohin der Mann abgeschoben werden könnte, sollte er jemals wieder auftauchen. Nicht nur, weil er keinen Pass oder andere Ausweisdokumente vorlegen konnte oder wollte. Laut der Güstrower Ausländerbehörde sei es zwar im Zuge des gescheiterten Abschiebeversuchs nach langwierigen Recherchen gelungen, das Heimatland des abgelehnten Asylbewerbers in Erfahrung zu bringen. Doch nach Nordkurier-Informationen hatten damals mit Togo und Ghana gleich zwei Länder Kooperation mit Blick auf eine Rückführung des Mannes bekundet.

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