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Schwerin: Große Steuererhöhungen bringen Millionen, doch wer zahlt?

Schwerin kämpft ums finanzielle Überleben und plant drastische Steuererhöhungen auf Übernachtungen, Grundsteuer und Hundesteuer – wer wird die Hauptlast tragen, während die Stadt bis 2029 schuldenfrei werden möchte?

Die Stadt Schwerin sieht sich aufgrund stark gestiegener Ausgaben gezwungen, drastische Einsparmaßnahmen einzuleiten. Hierbei spielt die Erhöhung von Steuern, Abgaben und Gebühren eine zentrale Rolle, um die kommunalen Finanzen zu stabilisieren. Ein genauer Blick auf die geplanten Änderungen zeigt, dass die Stadt sich nicht nur auf die Kostenkontrolle beschränken will, sondern auch neue Einnahmequellen erschließen möchte, um dem ansteigenden Finanzbedarf gerecht zu werden.

Die Verwaltung hat bereits verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, die sowohl Haushalte als auch Gewerbetreibende betreffen werden. Ein wesentlicher Aspekt ist beispielsweise die geplante Steigerung der Bettensteuer auf sieben Prozent. Damit würde Schwerin in eine Liga mit Städten wie Dortmund und Flensburg aufsteigen, die ähnliche Sätze verlangen. Dies könnte der Stadtkasse jährliche Einnahmen von etwa 400.000 Euro bescheren.

Anpassungen bei der Grundsteuer

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Grundsteuer, deren Hebesätze um mehr als acht Prozent angehoben werden sollen. Diese Maßnahme resultiert aus einer Reform der Grundsteuer, die dazu geführt hat, dass Immobilienbesitzer und Mieter höhere Abgaben zahlen müssen. Die neuen Berechnungsmethoden belasten insbesondere die Eigentümer von Wohnraum, während Geschäftsräume von niedrigeren Steuern profitieren. Diese Umverteilung ist nicht nur gerechtigkeitenstechnisch fragwürdig, sondern könnte auch zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Mieter führen.

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Für eine exemplarische Immobilie in Schwerin könnte dies einen Anstieg der Grundsteuer von 6015 Euro auf 9676 Euro pro Jahr bedeuten. Im Gegensatz dazu würde ein Geschäftsgrundstück in der Innenstadt eine reduzierte Abgabe von 6432 Euro statt 15.055 Euro zahlen. Obwohl sich die Stadt die Erhöhung der Hebesätze vorgenommen hat, lässt sich der befürchtete Rückgang der Steuereinnahmen auf insgesamt 1,27 Millionen Euro nur mit dieser Maßnahme abwenden.

Steigerung der Gewerbesteuer

Ein weiterer signifikanter Schritt ist die geplante Erhöhung der Gewerbesteuer von 450 auf 465 Prozent. Diese Steuer ist eine der Haupteinnahmequellen für die Stadt Schwerin. Im vergangenen Jahr flossen etwa 41 Millionen Euro allein aus dieser Abgabe in die Stadtkasse. Durch die Anpassung des Hebesatzes hofft die Verwaltung, die Mindereinnahmen aus anderen Bereichen ausgleichen zu können und gleichzeitig die Steuerbelastung auf ein ähnliches Niveau wie in der benachbarten Stadt Rostock zu bringen. Damit wird ein Plus von 1,74 Millionen Euro für die Stadtkasse anvisiert.

Zusätzlich plant die Stadt auch die Erhöhung der Hundesteuer, die steigen soll von 108 auf 132 Euro pro Jahr für den ersten Hund in einem Haushalt. Mit dieser Anpassung rechnet die Stadt mit zusätzlichen Einnahmen von rund 98.000 Euro, was die Haushaltslage etwas entlasten soll.

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Die Gebührenordnung für Sportvereine wird ebenfalls überarbeitet. Ziel ist es, die Gebühren künftig an die gestiegenen Betriebskosten der städtischen Sportstätten anzupassen. Diese Erhöhung wird jedoch nicht zu einem zusätzlichen Plus in der Stadtkasse führen, da lediglich ein Kostenausgleich angestrebt wird.

Die Stadtvertretung von Schwerin hat die neuen Vorschläge zur finanziellen Umstrukturierung bereits diskutiert. In den vergangenen Jahren wurde oft im Dezember eine Einigung erzielt, und die Stadt ist momentan inmitten eines langfristigen Prozesses zur Haushaltskonsolidierung. Dieses Sparprogramm soll Schwerin helfen, bis 2029 schuldenfrei zu werden.

Der Druck auf die Stadtverwaltung, die Ausgaben zu kontrollieren und weiterhin wichtige Dienstleistungen anzubieten, bleibt hoch. Insofern ist die geplante Steuererhöhung eine Reaktion auf die anhaltenden finanziellen Herausforderungen und die Notwendigkeit, die städtische Infrastruktur sowie soziale Leistungen langfristig zu sichern.

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