RügenStralsund

Skandal um Seebrücke: Mutter klagt nach Sturz ihres Sohnes auf Usedom!

Mutter klagt nach gefährlichem Sturz ihres zweijährigen Sohnes von der Seebrücke auf Usedom: 35.000 Euro Schadenersatz von der Gemeinde gefordert, während die Sicherheit der Brücke heftig diskutiert wird!

Vor dem Landgericht Stralsund wird am Montag, dem 9. September, ein besonderes Zivilverfahren verhandelt, das auf der Ostsee-Insel Usedom für viel Aufsehen sorgt. Der Fall dreht sich um einen zweijährigen Jungen, der vor mehr als drei Jahren von einer Seebrücke gefallen ist. Die Mutter des Kindes, damals 34 Jahre alt und wohnhaft im Landkreis Barnim in Brandenburg, fordert von der Gemeinde Zinnowitz einen Schadenersatz in Höhe von mindestens 35.000 Euro.

Was genau geschah an diesem denkwürdigen Abend des 22. Juli 2021? Die Mutter und ihre beiden Söhne befanden sich auf der Seebrücke, wo sie offenbar ein Urlaubsfoto machen wollten. Laut den Angaben, die das Gericht erhalten hat, standen der kleine Junge und sein zehnjähriger Bruder am Rand der Seebrücke. Die Mutter beschreibt, dass der Zweijährige, als er sich hinhockte, das Gleichgewicht verlor und durch das Geländer rutschte. Diese Schilderung steht im Widerspruch zu anderen Berichten, die besagen, dass der Junge für das Foto auf die Brüstung gesetzt worden sei.

Die Folgen des Sturzes

Unmittelbar nach dem Sturz sprang die Mutter hinterher, um ihren Sohn zu retten. In diesem Versuch zog sie sich mehrere Brüche, einschließlich einer schweren Verletzung des linken Sprunggelenks, zu. Die Seebrücke, wo der Vorfall stattfand, verläuft etwa fünf Meter über dem Wasser, das jedoch laut Polizeiangaben eher flach gewesen sein soll. Beide, die Mutter und der Junge, wurden schnell von Rettungskräften geborgen und in eine Klinik gebracht.

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Im Zuge des Verfahrens macht die Mutter geltend, dass die Seebrücke sicherheitsmäßig nicht ausreichend war. Ihrer Meinung nach hätte das Geländer anders konstruiert sein müssen, um solche Unfälle zu vermeiden. Neben der Klagesumme von mindestens 35.000 Euro beansprucht sie auch mehr als 2.000 Euro für diverse Kosten, darunter Zuzahlungen für Medikamente, orthopädische Hilfsmittel und eine Haushaltshilfe. Darüber hinaus erkannt sie eine mögliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustands in der Zukunft an und möchte auch dafür finanziell abgesichert werden.

Standpunkt der Gemeinde Zinnowitz

Die Gemeinde Zinnowitz stellt sich in diesem Verfahren jedoch nicht unwidersprochen dar. Sie argumentieren, dass die Seebrücke in einem ordnungsgemäßen Zustand sei und die Mutter eine gewisse Mitschuld an dem Vorfall trage. Ihre Gesundheitsschäden wären nicht so gravierend gewesen, wenn sie nicht direkt gesprungen wäre. Das Gericht wird voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt über den Fall entscheiden, was in zivilrechtlichen Verfahren üblich ist.

Die Debatte um die Sicherheit von touristischen Einrichtungen wie der Seebrücke in Zinnowitz hat das Interesse der Öffentlichkeit geweckt. Es bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus diesem Vorfall ergeben, und ob solche Unfälle in Zukunft vielleicht besser verhindert werden können. Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.moin.de.

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