Am 2. Weihnachtsfeiertag ereignete sich in Bergen auf Rügen ein Zwischenfall, der mit einem Polizeieinsatz endete. Ein Streit zwischen einem 30-jährigen Mann und einer 23-jährigen Frau drehte sich um den Eigentum des Hundes. Die Polizei wurde am 26. Dezember um 19.15 Uhr gerufen, um die Auseinandersetzung zu klären.
Bei der Überprüfung des Mannes stellte sich heraus, dass er falsche Angaben zur Person machte. Zudem lag ein offener Haftbefehl gegen ihn vor; er sollte eine Strafe von 1500 Euro begleichen oder 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Da er nicht in der Lage war, das Geld aufzubringen, wurde er inhaftiert. Außerdem wurde ihm eine Anzeige wegen falscher Namensangabe erteilt. Ein weiterer Fakt, der die Lage komplizierte, war der Atemalkoholwert des Mannes, der bei 2,15 Promille lag.
Rechtsfragen zum Hundeeigentum
Die Klärung des Eigentums des Hundes muss nun auf zivilrechtlichem Weg erfolgen. Vorläufig bleibt der Hund bei der 23-jährigen Ex-Lebensgefährtin des Mannes. Diese Situation wirft auch rechtliche Fragen auf, die möglicherweise an Urteile zu ähnlichen Themen erinnern. So betont eine Analyse von dejure.org, dass bei der Einigung über den Eigentumsübergang die Bösgläubigkeit des Vertreters schädlich sein kann. Dies zeigt, wie wichtig die Klärung von Eigentumsverhältnissen ist, auch im Hinblick auf in der Vergangenheit bereits gefällte Entscheidungen, in denen die Voraussetzungen für einen gutgläubigen Erwerb behandelt wurden.
Allein die Situation um den Hund macht deutlich, dass auch nach einem Streit über persönliche Besitztümer rechtliche Schritte nötig sind, um Klarheit zu schaffen.
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