Rostock

Trauerschwindler Enrico B.: Gerichtsurteil im Betrugsprozess erwartet

Der ehemalige Bestatter Enrico B. steht seit dem 2. September 2024 aufgrund von schwerem Betrug in Rostock vor Gericht, wo er geständig ist und in einem sogenannten Deal eine Haftstrafe zwischen zwei Jahren und sieben Monaten und zwei Jahren und elf Monaten erwarten kann, nachdem er bereits zuvor wegen ähnlicher Taten verurteilt wurde.

Ein neuer Prozess hat begonnen, der die dunklen Machenschaften eines ehemaligen Bestatters in Rostock ans Licht bringt. Enrico B., bekannt als der „Trauerschwindler“, steht erneut vor Gericht, und die Vorwürfe sind ernster denn je. Bei seiner ersten Verhandlung räumte der 50-Jährige ein, in mehreren Fällen schweren Betrug begangen zu haben, was zu einem Gesamtschaden von etwa 106.000 Euro geführt hat.

Die Anklage bezieht sich auf Taten, die zwischen Februar 2020 und März 2022 begangen wurden. In dieser Zeit soll Enrico B. zahlreiche Aufträge an zwei Handwerksfirmen vergeben haben, ohne je die Absicht zu haben, die Rechnungen zu begleichen. Die schweren Vorwürfe und die Höhe des Schadens spiegeln die Tragweite seiner Straftaten wider und zeigen die Verletzlichkeit der betroffenen Geschädigten auf.

Ein entscheidender Deal im Prozess

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Die möglichen Strafen bei schweren Betrugsfällen lassen sich nicht einfach in einem einzigen Satz zusammenfassen. Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden können. Allerdings sind die Amtsgerichte auf Fälle beschränkt, bei denen die zu erwartende Strafe maximal vier Jahre beträgt. Sollte sich herausstellen, dass Enrico B. mit einer größeren Strafe rechnen muss, müsste der Fall an das Landgericht übergeben werden.

Vorherige Verurteilung und laufende Ermittlungen

Bereits im Mai des letzten Jahres wurde Enrico B. wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. In diesem Fall wurde ihm nachgewiesen, dass er eine Reihe von Frauen betrog und ihre emotionale Notlage ausnutzte, um hohe Geldbeträge zu ergaunern. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da B. Berufung eingelegt hat, über die im November vor dem Landgericht entschieden wird.

Die Ermittlungen gegen den „Trauerschwindler“ sind noch nicht abgeschlossen. Wie der NDR berichtete, steht ein weiterer Vorwurf im Raum, bei dem B. einem Rentner und dessen ehemaligen Geschäftspartner ein Bestattungsunternehmen abgekauft, aber nicht den gesamten Kaufpreis von 420.000 Euro gezahlt haben soll. Zudem hat die Polizei bei Durchsuchungen seiner Geschäftsräume einige offensichtlich nicht bestattete Urnen gefunden, was die laufenden Ermittlungen weiter kompliziert.

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Enrico B. wird vorgeworfen, sowohl Kunden als auch Geschäftspartner betrogen zu haben. Tatsächlich ist die Summe, die er von verschiedenen Frauen erschlich, auf über 230.000 Euro angestiegen. Diese erschreckenden Zahlen verdeutlichen nicht nur die kriminellen Aktivitäten des Angeklagten, sondern auch die emotionalen und finanziellen Folgen für seine Opfer.

Das am Amtsgericht Rostock laufende Verfahren könnte einen entscheidenden Wendepunkt darstellen, sowohl für den Angeklagten als auch für die betroffenen Opfer. Es bleibt abzuwarten, welche Strafe letztlich gefällt wird und ob Enrico B. endgültig für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden kann. Der Ausgang dieses Prozesses wird mit Spannung erwartet und könnte möglicherweise weitere Entwicklungen im Zusammenhang mit den anhaltenden Ermittlungen nach sich ziehen.

– NAG

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