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Prozess um versuchte Vergewaltigung: Angeklagte müssen sich in Neubrandenburg verantworten

Im Amtsgericht Neubrandenburg müssen sich zwei Männer wegen des Verdachts auf versuchte Vergewaltigung verantworten. Der Vorfall ereignete sich auf dem Rückweg von einer Diskothek in Neukalen, Mecklenburg-Vorpommern, im Oktober 2023. Die Angeklagten, im Alter von 33 und 29 Jahren und beide afghanischer Herkunft, wurden beschuldigt, eine 17-Jährige gezwungen haben zu wollen, mit ihnen geschlechtlich zu verkehren.

Die junge Frau befand sich mit einer 19-jährigen Freundin im Auto der Männer, als es bei Stavenhagen zu einer dramatischen Fluchtsituation kam. Laut den Aussagen der Anklage kam es während eines kurzen Haltens an einer Bundesstraße zu dem Versuch der Annäherung, der jedoch von den beiden Frauen rigoros zurückgewiesen wurde.

Flucht an der B104

Die Flucht der jungen Frauen wurde im Prozess als entscheidender Moment dargestellt. Auf dem Weg nach Hause, nach einem langen Abend mit Cocktails in der Bar, hielten die Männer an, als der 33-jährige Fahrer angeblich seinem Beifahrer nicht mehr helfen konnte. Plötzlich öffnete der Beifahrer die hintere Tür und trat nackt vor der 17-Jährigen auf, was die Situation dramatisch eskalierte. Die Schilderung dieser Szene verdeutlicht die brutale Wendung der Ereignisse.

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Die 19-Jährige, die als Zeugin auftrat, berichtete, dass die Männer während der gesamten Fahrt bereits Annäherungsversuche unternommen hatten. Sie habe die Situation als bedrohlich empfunden. Zudem stellte sie fest, dass sie Beweise in Form von Handyvideos gesichtet hatten, die die Handlung unterstützten und die Versuche der Männer dokumentierten.

Nachdem sie geflohen waren, habe der Fahrer versucht, den beiden Frauen zu folgen und sie darum gebeten, keine Anzeige zu erstatten. Diese Behauptung wurde von den Verteidigern der Angeklagten vehement bestritten, und sie brachten erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Schilderungen auf.

Zweifel an der Glaubwürdigkeit

Die Verteidiger argumentieren, dass die Vorwürfe aus einer missverständlichen Situation entstanden sein könnten. Insbesondere im Fall des 29-jährigen Angeklagten, der seit seiner Ankunft in Deutschland 2019 schnell die Sprache erlernt und eine Ausbildung zum Glaser erfolgreich abgeschlossen hat, wurde betont, dass er sein Leben und seine Zukunft nicht durch angebliche falsche Anschuldigungen gefährden wolle.

Der Prozess wird am 17. September fortgesetzt, unter anderem mit der rechtlichen Anhörung der 17-Jährigen. Experten warnen, dass auf versuchte Vergewaltigung, je nach Schwere des Falls, Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden können. Dies hätte zudem gravierende Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus der Angeklagten, was den Ausgang des Falles besonders relevant macht.

Der Fortgang des Prozesses wird mit Spannung verfolgt, da er nicht nur die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe klären, sondern auch Fragen zur Integration und zum rechtlichen Schutz von Frauen in Deutschland aufwerfen könnte. Die Zeugenaussagen und die verteidigenden Argumente werden entscheidend sein für das Urteil und die Diskussionen, die möglicherweise im Anschluss geführt werden. Im Zentrum steht die Schwere des Vorwurfs und das Streben nach Gerechtigkeit für die beteiligten Frauen.

– NAG

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