In Deutschland sorgt eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (vzbv) gegen die Avacon Natur GmbH für große Aufmerksamkeit. Hintergrund ist der Vorwurf, dass der Fernwärmeanbieter in Salzwedel die Preise drastisch angehoben hat, während zugleich unzulässige Preisklauseln in den Vertragsbedingungen verwendet wurden. Jetzt stellt sich die Frage: Sind die Verbraucher während der Energiekrise abgezockt worden?
Die Klage richtet sich außerdem gegen die Stadtwerke Neubrandenburg GmbH. Der vzbv hat zwei Unterlassungsklagen eingereicht und sieht die Grundlage für Rückforderungsansprüche bei betroffenen Kunden. Ronny Jahn, Teamleiter für Sammelklagen beim vzbv, äußerte sich besorgt über die fehlende Preistransparenz. „Viele Fernwärmekunden sind ihrem Anbieter fast schutzlos ausgeliefert,“ sagte er und betonte die Notwendigkeit, rechtswidrige Preisanpassungen zu unterbinden.
Drastische Preiserhöhungen unter der Lupe
Nach Einschätzung des vzbv sind viele der Preiserhöhungen bei Avacon Natur und den Stadtwerken Neubrandenburg rechtlich unwirksam. Konkret wird angeführt, dass die Anbieter die Preisanpassungen nicht an den für den Wärmemarkt relevanten Preisen orientiert haben, was die Kosten für Verbraucher erheblich in die Höhe trieb. Ein Betrachtungsbeispiel verdeutlicht dies: In einem Versorgungsgebiet von Avacon habe sich der Preis von 2021 bis 2022 beinahe verfünffacht – von 5,6 Cent auf 27,74 Cent pro Kilowattstunde.
Im Jahr 2023 erreichte der Preis sogar zeitweise 45 Cent pro Kilowattstunde. Obwohl Teile dieser exorbitanten Preissteigerungen durch staatliche Maßnahmen wie die Energiepreisbremse abgemildert wurden, blieben hohe Belastungen für die Verbraucher nicht aus. Sollte das Oberlandesgericht Celle die Preisänderungsklauseln für ungültig erklären, könnten betroffene Kunden Rückforderungsansprüche für bis zu drei Jahre geltend machen.
Avacon verteidigt sich gegen die Vorwürfe
Auf die Klage reagiert Avacon, die die Vorwürfe als ungerechtfertigt zurückweist. Unternehmenssprecher Marvin Macke erklärte, dass die Fernwärmepreise den gesetzlichen Vorgaben folgen und sich den Kosten- und Marktentwicklungen anpassen würden. Die Preisgestaltung basiere auf öffentlich zugänglichen Daten, was eine objektive Grundlage für Preisänderungen gewährleisten solle.
Davon abgesehen bestätigte Avacon, dass in der Region etwa 420 Kunden versorgt werden, was jedoch nicht auf die genaue Anzahl der versorgten Haushalte schließen lässt. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband bleibt jedoch weiterhin vehement an seiner Position, dass die Preiserhöhungen unrechtmäßig sind. Betroffene Verbraucher, die seit 2021 unter den Preissteigerungen gelitten haben, können sich über die Plattform www.sammelklagen.de melden.
Diese Thematik stellt nicht nur eine Herausforderung für die betroffenen Verbraucher dar, sondern hebt auch die dringende Notwendigkeit sichtbarer und fairer Preisstrukturen in der Fernwärmeversorgung hervor.