In einem bedeutenden Rechtsstreit hat ein Krebspatient eine Entschädigung von 50.000 Euro von einem Krankenhaus im Kreis Mecklenburgische Seenplatte erhalten. Dieser Vergleich wurde zwischen den beiden Parteien getroffen und hat nun rechtskräftigen Status, wie ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg bestätigte.
Der Fall dreht sich um eine Operation, die im Januar 2018 durchgeführt wurde, bei der ein Tumor, der von Krebszellen befallen war, entfernt werden sollte. Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes stellte fest, dass während des Eingriffs ein Fehler unterlaufen war, der möglicherweise schwerwiegende Folgen für die Gesundheit des Patienten hatte.
Ursprung des Streits und Operation
Der Patient, der zu diesem Zeitpunkt 61 Jahre alt war, ließ sich von einer Urologin operieren, nachdem bei ihm ein Krebsbefall festgestellt worden war. Während der minimal invasiven Operation soll es jedoch passiert sein, dass ein bereits abgetrenntes Tumorgewebe im Bauchraum zerteilt wurde, anstatt es unversehrt in einem speziellen Beutel zu entfernen. Dies führte dazu, dass möglicherweise Krebszellen im Bauchraum verblieben und zu einem Rückfall führten.
Sieben Monate nach der Operation stellte der Patient bei einer Nachuntersuchung keine Besonderheiten fest. Es war jedoch erst ein Jahr später, dass erneut Metastasen auftraten, diesmal in einem anderen Organ. Seither ist der Patient in ständiger Krebsbehandlung, auch an einem speziellen Nierenzentrum in Würzburg, wo er die Frage erhielt, warum er nicht gleich nach der ersten Operation dort in Behandlung war.
Prozessverlauf und Vergleichsverhandlungen
Im Prozess stellte sich heraus, dass das Gericht unsicher war, ob der operationsbedingte Fehler tatsächlich für den Rückfall des Krebses verantwortlich war. Dies führte zu Überlegungen, ob die Wahl der Operationsmethode korrekt war und ob die Nachsorge angemessen war. Angesichts der Komplexität des Falls wäre ein weiteres Gutachten notwendig gewesen, was den Prozess erheblich verlängert und die Kosten in die Höhe getrieben hätte.
Bei einem Gütetermin im September wurde den Parteien geraten, eine Einigung zu erzielen. Der Patient hatte zunächst 125.000 Euro gefordert, was die Klinik jedoch ablehnte. Das Gericht schlug eine Summe von 25.000 Euro vor, die für den Patienten nicht akzeptabel war. Nach einer Beratungsrunde einigten sich schließlich beide Parteien auf die Summe von 50.000 Euro, die nun von der Versicherung des Krankenhauses genehmigt wurde.
Die Entscheidung, den Vergleich zu akzeptieren, fiel letztendlich aufgrund der finanziellen und gesundheitlichen Belastungen des Patienten sowie der möglichen rechtlichen Schritte seiner Familie im Falle seines Ablebens. Die Klinik zeigte sich angesichts des Vergleichs einverstanden und nahm sich eine Widerrufsfrist bis Mitte Oktober, um die Zahlung mit ihrer Versicherung zu klären.
Der Fall hebt die Herausforderungen im Gesundheitswesen hervor, insbesondere hinsichtlich der Haftung bei medizinischen Eingriffen. Er bietet zudem einen Einblick in die rechtlichen Auseinandersetzungen, die Patienten und medizinische Einrichtungen oft durchleben müssen, wenn es zu Fehlbehandlungen kommt. Die Rechtskräftigkeit des Vergleichs bedeutet jedoch, dass der Patient endlich eine Form der Entschädigung erhält, die zumindest einen kleinen Teil seiner Belastungen abdecken kann.