Ein Vorfall, der vor mehr als drei Jahren an der Seebrücke auf Usedom geschah, bleibt für die beteiligte Familie rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Landgericht in Stralsund hat die Geldforderungen einer Mutter abgewiesen, deren damals zweijähriger Sohn von der Brücke gefallen war. Die Entscheidung der Richter: Die Seebrücke biete ausreichenden Schutz und müsse nicht die gleichen Sicherheitsstandards wie ein Spielplatz bieten.
Die 34-jährige Frau aus Brandenburg hatte während eines Urlaubs versucht, ein Foto ihrer beiden Söhne zu machen. Im Verlauf der Aktion fiel ihr jüngerer Sohn rücklings durch das Geländer, nachdem sie sich zur Aufnahme hinuntergebeugt hatte. Die Mutter sprang hinterher, verletzte sich dabei jedoch schwer am Bein, während der Junge unverletzt blieb. Folglich forderte die Frau von der Gemeinde Zinnowitz ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 35.000 Euro und Schadenersatz, da sie die Seebrücke als unsicher erachtete.
Gerichtsurteil und Begründung
Das Gericht stellte fest, dass die Gemeinde nicht davon ausgehen konnte, dass Kleinkinder unbeaufsichtigt spielen, insbesondere in einem Bereich, der bereits als potenziell gefährlich erkannt wird. Die Richter argumentierten, dass die Gefahr des Herunterfallens klar war, weshalb die Mutter auch nicht mit solch einem Vorfall rechnete. Das Geländer erfülle die bauordnungsrechtlichen Vorgaben und biete Schutz vor den typischen Gefahren, etwa wenn sich Erwachsene über die Brüstung lehnen, um auf das Wasser zu schauen.
Die Seebrücke ist mittlerweile über 30 Jahre alt, und es gibt mehrere ähnliche Bauwerke in der Region, die aus der gleichen Zeit stammen. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass die Eltern in der Verantwortung stehen, ihre Kinder im Blick zu behalten – insbesondere in Situationen, in denen das Gleichgewicht gefährdet wird. Ein Aufmerksamkeitsmangel könne nicht auf die Gemeinde zurückgeführt werden.
Die Gesundheit der Mutter
Die Mutter, die beim Aufprall aus etwa fünf Metern Höhe auf das flache Wasser sowohl das Sprunggelenk als auch weitere Verletzungen erlitt, ist nach wie vor in der Rehabilitation. Sie war über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig und erhält weiterhin Physiotherapie zur Wiederherstellung ihrer Mobilität. Das Gericht entschied zudem, dass sie die Kosten des Verfahrens tragen muss. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass es möglicherweise noch weitere juristische Schritte geben könnte.
Die Hintergründe zu diesem Vorfall und der damit verbundenen rechtlichen Entscheidungen sind nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für weitere Familien von Bedeutung, da die Thematik um Sicherheit von öffentlichen Bauwerken und die Verantwortung von Eltern im Spielplatzbereich erneut auf den Prüfstand gestellt wurde. Solche Ereignisse wecken oft Diskussionen über Sicherheitsstandards und Aufsichtspflichten, die in der Gesellschaft von großer Bedeutung sind. Weitere Informationen dazu finden sich bei www.welt.de.