Im Fall einer Witwe, deren schwerkranker Mann während seines letzten Aufenthaltes in einer Klinik aus dem Bett gefallen ist, gibt es nun eine Einigung. Die Klinikbetreiber haben zugestimmt, der Witwe ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zu zahlen. Dies wurde im Rahmen eines Zivilprozesses am Landgericht Neubrandenburg beschlossen.
Die Ereignisse, die zu dieser Einigung führten, fanden erstmals im Jahr 2021 in einem Krankenhaus im Westen des Kreises Mecklenburgische Seenplatte statt. Der verstorbene Mann, Jahrgang 1949, litt an erheblichen gesundheitlichen Problemen und konnte aufgrund seiner „erheblichen Unruhezustände“ nicht mehr zu Hause bleiben. Während seines Aufenthalts in der Klinik fiel er dreimal aus dem Bett, was zu Prellungen und Platzwunden führte.
Details zur Einigung
In der Gerichtsverhandlung lehnte die Klinik eine anfängliche Forderung von 5000 Euro Schmerzensgeld ab. Richter Christian Weidlich erläuterte, dass solche Vorfälle oft nicht vorhersehbar seien, allerdings könnte die Klinik durch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen wie spezielle Bettgitter oder Fixierungsmöglichkeiten möglicherweise besser auf den Fall reagieren. Hierbei müsse man jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten, die solche Maßnahmen erschweren.
Nach längeren Verhandlungen und einer kurzen Beratungspause stimmten die Witwe und ihre Begleitung dem Kompromissvorschlag von 1000 Euro zu. Diese Entscheidung wurde getroffen, um weitere Kosten, etwa für ein neues medizinisches Gutachten, und somit eine zusätzliche finanzielle Belastung zu vermeiden.
Herausforderungen im Krankenhausalltag
Der Richter betonte, dass im Vergleich zu anderen Fällen die Verletzungen des Patienten relativ gering ausgefallen sind. „Das war zum Glück damals nicht ganz so schlimm“, kommentierte er und fügte hinzu, dass keine dauerhafte Beeinträchtigung entstanden sei. Dies führte dazu, dass die ursprüngliche Schmerzensgeldforderung der Witwe als „deutlich zu hoch“ eingeschätzt wurde.
Der Vorfall wirft grundlegende Fragen zu den Sicherheitsmaßnahmen in Kliniken auf. Die Herausforderungen, Patienten vor Stürzen zu schützen, sind erheblich, insbesondere wenn man bedenkt, dass selbst mit Sicherheitsvorkehrungen, wie Gitterbetten, die Möglichkeit bleibt, dass mobilere Patienten dennoch stürzen könnten.
Insgesamt zeigt dieser Fall nicht nur die emotionalen Aspekte für die Hinterbliebenen auf, sondern beleuchtet auch die komplexen Herausforderungen, mit denen Kliniken im Umgang mit verletzlichen Patienten konfrontiert sind. Eine detaillierte Betrachtung dieser Thematik ist auf www.nordkurier.de nachzulesen.