Ein 63-jähriger Mann aus Röbel, gelegen in der Mecklenburgischen Seenplatte, wurde wegen sexuellen Missbrauchs an zwei Jungen zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil wurde von Richterin Daniela Lieschke am Dienstag am Landgericht Neubrandenburg gesprochen. Der Angeklagte ist schuldig gesprochen worden der sexuellen Belästigung, der Nötigung, sowie der Freiheitsberaubung und des zweifachen Missbrauchs in mehreren Fällen. Neun weitere Anklagepunkte wurden jedoch fallengelassen.
Im Verhandlungssaal, der aufgrund der schutzwürdigen Interessen der Kinder seit August vor verschlossenen Türen stattfand, bestritt der Angeklagte alle Vorwürfe bis zum Schluss. Während der Urteilsverkündung wollte er den Saal verlassen und sprach von „weiteren Lügen“ und widersetzte sich damit den Anordnungen der Wachtmeister.
Details zu den Taten
Der Mann hatte über einen längeren Zeitraum auf die Kinder einer Nachbarin aufgepasst, die damals zwischen neun und elf Jahre alt waren. Anfangs schien der Junge Freude an den Besuchen des Mannes zu haben, da er häufig gut zu essen bekam und viele Freizeitaktivitäten mit ihm unternahm. Doch im Zeitraum von August 2022 bis Februar 2024 begannen die Übergriffe. In einem besonders besorgniserregenden Vorfall sollte ein Junge gezwungen werden, in der Wohnung seine Hose herunterzulassen. Als der Junge sich weigerte, flüchtete er in den Keller, wo er längere Zeit verweilte.
In einem weiteren Vorfall wurde ein anderer Junge gegen seinen Willen von dem Angeklagten geküsst, was dieser als „eklig“ empfand. Zudem wurde einem anderen Kind über die Beine geschlagen, und in zwei Fällen musste er übergriffiges Verhalten an den Geschlechtsteilen der Kinder hinnehmen. Richterin Lieschke stellte fest, dass die Kammer die Aussagen der Kinder als im Kern glaubhaft einstufte, und eine Gutachterin hatte die Glaubwürdigkeit der Aussagen im Verlauf der Verhandlung geprüft.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt der Mann vorerst in Haft, da es nach Angaben des Nordkurier weitere schwerwiegende Vorwürfe gegen ihn gibt. Während der Urteilsverkündung verpasste der Verteidiger Detlef Hein die Gelegenheit, ein Strafmaß zu fordern, und der Richter fällte ein Urteil, das nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft lag, die zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte.
Zu Beginn des Prozesses hatten sowohl der Verteidiger als auch der Angeklagte den Gerichtssaal betreten, nachdem die Kammer bereits versammelt war, und damit die Möglichkeit von Filmaufnahmen abgeschnitten. Bei seinem Eintritt umhüllte der Angeklagte sein Gesicht mit einem Hefter, den er dann aber ablegte. Während des Urteils legt er schließlich seinen Kopf auf die Arme, die er auf den Tisch stützte, um den Blick des Gerichts nicht ertragen zu müssen.