Mecklenburg-VorpommernSchwerin

Mecklenburg-Vorpommern führt neue Bezahlkarte für Asylbewerber ein

Mecklenburg-Vorpommern hat am 28. August 2024 den Zuschlag an das niederländische Unternehmen 'Yoursafe' zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber erteilt, um den Arbeitsaufwand bei Bargeldauszahlungen zu reduzieren und den Bedarf an unbaren Zahlungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Landkreisen zu decken.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde ein bedeutender Schritt in der Unterstützung von Asylbewerbern eingeleitet. Das Land hat den Zuschlag für die Einführung einer speziell entwickelten Bezahlkarte erteilt, die dazu dienen soll, die monatlichen Unterstützungszahlungen effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Der Vertrag wurde an das niederländische Unternehmen ‚Yoursafe‘ vergeben, das die notwendigen Technologien und Dienstleistungen bereitstellen wird.

Innenminister Christian Pegel erklärte, dass mit der Bezahlkarte eine wesentliche Erleichterung für die Verwaltung der finanziellen Hilfen geschaffen wird. Angesichts des bisherigen Aufwands für die Bargeldauszahlungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist die Einführung der Karte ein Schritt in die digitale Zukunft. Pegel wies darauf hin, dass innerhalb der nächsten zwölf Wochen mit der Verteilung der ersten Debitkarten an die Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes gerechnet werden kann.

Umsetzung und Vorteile

Die Bezahlkarte wird ähnlich wie eine herkömmliche Girokarte funktionieren, womit Asylbewerber in der Lage sein werden, notwendige Einkäufe für den täglichen Bedarf zu tätigen. Es wird darauf hingewiesen, dass Überweisungen ins Ausland mit dieser Karte nicht möglich sind. Dennoch bleibt die Option bestehen, einen bestimmten Betrag gebührenfrei abzuheben, was die finanzielle Flexibilität fördert.

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Das Projekt ging aus einem europaweiten Ausschreibungsverfahren hervor, das im Januar 2024 gestartet wurde. Der spezifische Bedarf des Landes stand dabei im Fokus, um eine maßgeschneiderte Lösung für die Bedürfnisse der Asylbewerber zu entwickeln. Eine ähnliche Vorgehensweise erlebte man bereits in Hamburg, wo ein Pilotprojekt das monatliche Bargeld für Asylbewerber auf einen Betrag von maximal 50 Euro begrenzte. Pegel hebt hervor, dass auch Mecklenburg-Vorpommern die Entwicklungen in Hamburg genau beobachtet hat.

Duerch die Einführung der Bezahlkarte werden die Bargeldauszahlungen in sämtlichen Landkreisen sowie kreisfreien Städten deutlich optimiert. Laut Pegel wird dies nicht nur Zeit, sondern auch Personalressourcen sparen, was den Ablauf der Unterstützung weitgehend erleichtern könnte. Die Auszahlung der Hilfeleistungen wird somit modernisiert und effizient gestaltet.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die rechtliche Grundlage für die Bezahlkarte. Die Ampelkoalition hat im Asylbewerberleistungsgesetz Anpassungen vorgenommen, um rechtliche Klarheit bezüglich der Nutzung einer Bezahlkarte zu schaffen. Diese Änderungen sind entscheidend für die Umsetzung der neuen Zahlungsmethode, die als Alternative zu den bisherigen Bargeldleistungen dient.

Der Entscheid zur Einführung der Bezahlkarte wurde am 6. November 2023 bei der Ministerpräsidentenkonferenz getroffen, wo sich die Länder auf bundesweite Mindeststandards für die Nutzung von Bezahlkarten für Asylbewerber einigten. Minister Pegel betont die Bedeutung dieser Entwicklung für das gesamte Land und hebt hervor, dass die individuellen Anforderungen der Kommunen bei der Umsetzung stets im Blick behalten werden.

Insgesamt stellt die Einführung der Bezahlkarte nicht nur einen Fortschritt in der Verwaltung von Asylbewerberleistungen dar, sondern zeigt auch den Willen des Landes, die Verfahren zu modernisieren und anzupassen. Die nächsten Schritte in der Zusammenarbeit mit ‚Yoursafe‘ werden entscheidend sein, um die gesetzten Fristen einhalten und die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Betroffenen positiv gestalten zu können.

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– NAG

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