Ludwigslust-ParchimSchwerin

Pinnow bleibt Bürgermeister: Gericht weist Wahlklage zurück!

In Ludwigslust ist die Bürgermeisterwahl vom 20. November 2023 durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin als gültig bestätigt worden. Stefan Pinnow wird demnach auch weiterhin das Stadtoberhaupt bleiben, denn die Klage von Heiko Böhringer, die die Gültigkeit der Wahl in Frage stellte, wurde in einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch abgewiesen.

Der Richter Daniel Deba, der als Sprecher des Gerichts fungierte, gab bekannt, dass die Klage nicht weiterverfolgt wird, da die beschuldigten Verstöße gegen die Verfassung des Landes nicht nachgewiesen wurden. Die detaillierte Begründung für diese Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet.

Wahlwiederholung bleibt aus

Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ludwigslust bedeutet dies eine klare Entspannung: Es wird voraussichtlich keine Wiederholung der Wahl zum Bürgermeister geben, es sei denn, Böhringer könnte eine Klage in einer höheren Instanz erfolgreich anfechten.

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Heiko Böhringer, der, obwohl er in der neuen Stadtvertretung sitzt, vorerst keine Stellungnahme abgeben möchte, plant, die Urteilsbegründung abzuwarten und sich mit seinem Anwalt zu beraten. Bürgermeister Pinnow äußerte sich hingegen positiv über das Urteil und betonte, dass die Verwaltung nun ohne rechtliche Unklarheiten weiterarbeiten kann.

Der Streit um die Kandidatur

Im Zentrum von Böhringers Klage stand seine nicht erfolgte Zulassung als Kandidat. Der 1963 geborene Böhringer hatte aufgrund seines Alters, das 60 Jahre überschritt, nicht für die Bürgermeisterwahl kandidieren dürfen. Dies stand im Einklang mit einem vorher geltenden Gesetz, das jedoch kurz nach der Wahl geändert wurde, so dass die Altersgrenze aufgehoben wurde. Böhringer bewertete die ursprüngliche Entscheidung als Altersdiskriminierung und stellte den Gleichheitsgrundsatz in Frage.

Während der Verhandlung wurde deutlich, dass die Stadt Ludwigslust und die Vertreter sich stets an die damals gültige Rechtslage hielten. Stadtpräsident Helmut Schapper wies darauf hin, dass alle Beteiligten die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet hatten. Gleichzeitig wurde in der Verhandlung erörtert, dass eine mögliche Überprüfung des Falls durch das Bundesverfassungsgericht zwar gewünscht war, jedoch nur das Landesverfassungsgericht zuständig sein könnte.

Die Entscheidung des Gerichts stellt einen wichtigen Schritt in der politischen Landschaft von Ludwigslust dar und sorgt für Klarheit in Bezug auf die Amtszeit von Pinnow. Die Regierungen und die Stadtvertretung sind nun gefordert, die anstehenden Aufgaben ohne die Unsicherheiten durch rechtliche Auseinandersetzungen voranzutreiben. Weitere Entwicklungen in diesem Fall können über die Berichterstattung bei www.nordkurier.de verfolgt werden.


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Ludwigslust, Deutschland
Quelle
nordkurier.de

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