Die Wasserschutzpolizei in Schwerin war am vergangenen Samstag gefordert, als sie einen Sportbootfahrer im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit einem Atemalkoholwert von 2,41 Promille aufgriff. Der Vorfall ereignete sich in der Banzkower Schleuse, wo der 63-Jährige bereits auffällig geworden war. Trotz der Warnungen des Schleusenwärters war der Mann nicht mehr zu stoppen, da der Schleusenvorgang bereits abgeschlossen war. Er setzte seine Fahrt unbeirrt in Richtung Eldedreieck fort.
Als die Beamten der Wasserschutzpolizei ihn an der Gaartzer Brücke stoppten, fuhren sie seine weitere Fahrt nach Hause voraussichtlich ein. Nach dem Atemalkoholtest, der einen alarmierenden Wert offenbarte, wurde der Mann in die Helios Klinik nach Schwerin zur Blutprobenabnahme gebracht. Die Konsequenzen seines Verhaltens sind gravierend, da nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr gegen ihn eingeleitet wurde.
Familienangehörige ebenfalls betroffen
Doch nicht nur der Sportbootfahrer selbst sieht sich rechtlichen Folgen gegenüber. Auch seine Ehefrau, die ihn möglicherweise entlasten wollte, konnte das Boot nicht übernehmen. Ein Atemalkoholtest bei der 52-Jährigen ergab einen noch höheren Wert von 3,62 Promille. Aufgrund ihres hohen Alkoholpegels wurde sie von der Polizei nach Parchim gebracht, anstatt das Boot zu führen.
Die Vorfälle werfen Fragen über die allgemeine Sicherheit im Wasserschutz auf, insbesondere wenn Alkohol im Spiel ist. Diese Art von Verstößen gefährdet nicht nur die beteiligten Personen, sondern auch andere Bootsfahrer und Wassersportler in der Umgebung. Solche Ereignisse können nicht nur zu schweren Unfällen führen, sondern auch das Vertrauen in die Einhaltung von Sicherheitsstandards im Freizeitverkehr beeinträchtigen.
Für dieses erschreckende Ereignis und die damit verbundenen Sicherheitsrisiken berichtet www.ndr.de.
Details zur Meldung