Mecklenburg-Vorpommern

Herbstferien in MV: 840 Euro Zuschuss für Familien mit kleinem Einkommen!

Familien aus Mecklenburg-Vorpommern können in den Herbstferien vom 4. bis 21. Oktober dank Landeszuschüssen von bis zu 840 Euro für eine Woche Urlaub an der Ostsee profitieren – ein wichtiger Schritt, um gemeinsam Zeit abzseits des Alltags zu verbringen und den familiären Zusammenhalt zu stärken!

Im Vorfeld der bevorstehenden Herbstferien hat das Sozialministerium von Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Hinweis an Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen veröffentlicht. Es geht um die Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse zur Familienerholung zu beantragen. „Wir stellen aus dem Landeshaushalt Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung, die für dieses Jahr erst zu rund zwei Dritteln ausgeschöpft sind“, erklärte Ministerin Stefanie Drese (SPD). Dies könnte vielen Familien helfen, die auf eine Unterstützung angewiesen sind.

Die Förderung beträgt bis zu 30 Euro pro Person und Tag und ist für Aufenthalte von bis zu sieben Nächten gedacht. Dies könnte einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern beispielsweise eine Förderung in Höhe von 840 Euro ermöglichen, was den Familienurlaub erheblich entspannen würde. Die Herbstferien in diesem Jahr finden vom 4. bis zum 21. Oktober statt, was eine weitere Gelegenheit bieten könnte, sich eine schöne Auszeit zu gönnen.

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

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„Wir wollen mit diesem Landeszuschuss eine gemeinsame Zeit abseits des Alltags ermöglichen, auch unabhängig vom Geldbeutel“, betonte Drese. Der Zuschuss soll nicht nur einen finanziellen Anreiz bieten, sondern auch dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken. Im vergangenen Jahr nahmen insgesamt 320 Kinder und 188 Erwachsene an diesen Programmen teil, was zeigt, dass viele Familien von dieser Unterstützung profitieren konnten.

Die Familienerholung findet häufig an wunderschönen Orten wie Rügen, Usedom oder entlang der Ostsee statt. Verschiedene Familienferienstätten sowie freie Träger aus dem Sozialbereich, darunter die Arbeiterwohlfahrt (AWO), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Caritas und Diakonie, ermöglichen solche Aufenthalte. Diese Einrichtungen bieten nicht nur eine Unterkunft, sondern auch Programme, die darauf abzielen, die Familienbande zu festigen und den Teilnehmern eine erholsame Zeit zu ermöglichen.

Angesichts der finanziellen Belastungen, unter denen viele Familien stehen, wäre diese Fördermöglichkeit ein wertvoller Beitrag, um gemeinsame Erlebnisse zu schaffen und gleichzeitig die Möglichkeit zur Erholung zu bieten. In diesem Sinne ist der bestehende Zuschuss eine wichtige Maßnahme, die nicht nur der Entlastung des Geldbeutels dient, sondern auch dazu beitragen kann, dass Familien mehr Zeit miteinander verbringen können.

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Für interessierte Familien gibt es nähere Informationen zu den Antragsmodalitäten und Zeiträumen, in denen die Zuschüsse beantragt werden können, direkt beim Sozialministerium von Mecklenburg-Vorpommern. Je eher die Anträge gestellt werden, desto höher ist die Chance, von der aktuellen Förderung zu profitieren.

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