Am Landgericht Stralsund wurde am 30. September 2024 eine Klage abgewiesen, in der eine Mutter Schadensersatz forderte, nachdem ihr Kind von der Seebrücke in Zinnowitz gefallen war. Der Vorfall ereignete sich am 22. Juli 2021, als der damals zwei Jahre alte Junge in die Ostsee fiel. Die Mutter, die ihn aus dem Wasser retten wollte, verletzte sich dabei schwer. Grund für die Klage war die Behauptung der Mutter, dass das Geländer der Seebrücke für Kleinkinder nicht ausreichend gesichert gewesen sei.
Das Gericht stellte jedoch klar, dass die Verantwortung in diesem Fall bei der Mutter lag, die ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Richterin Irina Bonin erklärte, dass die Seebrücke als touristische Attraktion gestaltet ist und nicht die gleichen Sicherheitsanforderungen wie ein Spielplatz erfüllen müsse. Diese Entscheidung mag für viele überraschend sein, da das Geländer nach den Bewertungen des Gerichts stabil genug sei, um einen Menschen zu halten. Die Stellungnahme des Gerichts lässt keinen Zweifel daran, dass der Vorfall als tragischer Unglücksfall eingestuft wird und keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde vorlag.
Details des Vorfalls
Zunächst gewann die Klage an Aufmerksamkeit, als die Mutter eine Entschädigung in Höhe von 35.000 Euro verlangte sowie eine Zusage auf weitere finanzielle Unterstützung für ihre Genesung. Sie argumentierte, dass die Sicherheitsvorkehrungen unzureichend seien. Allerdings gab es Berichte von Zeugen, die bestätigten, dass die Mutter ihren Sohn kurz vor dem Unfall für ein Urlaubsfoto auf das Geländer gesetzt hatte. Infolgedessen könnte dies zu seinem Sturz beitragen. Die Mutter entgegnete, dass es nicht sicher genug war, um ein Kind zu halten, da ihr Sohn scheinbar durch das Geländer gerutscht sei.
Dieses Urteil wirft auch Fragen zu der Verantwortung von Eltern in öffentlichen Bereichen auf. Während das Gericht die Sicherheitsvorkehrungen der Gemeinde Zinnowitz verteidigte, bleibt die Rolle der Eltern im Umgang mit der Aufsicht über ihre Kinder von wesentlicher Bedeutung. Eine weitere Betrachtung ist notwendig, um die Balance zwischen öffentlicher Sicherheit und elterlicher Verantwortung zu diskutieren.
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