Ein brisantes Urteil aus Greifswald sorgt für Aufregung! Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Demonstranten, die von der Polizei weggetragen werden, dafür zur Kasse gebeten werden dürfen. Die Klägerin, die gegen eine „Wegtrage-Gebühr“ von 92 Euro geklagt hatte, musste sich geschlagen geben. Das Gericht wies ihre Klage zurück und bestätigte die Gebühr, die von der Polizei in Neubrandenburg festgelegt wurde.
Das Urteil bezieht sich auf eine Protestaktion im Mai 2021 gegen einen AfD-Landesparteitag in Kemnitz. Die Klägerin wurde von zwei Polizisten weggetragen, was den Betrag von 92 Euro rechtfertigte. Ein Gerichtssprecher erklärte, dass die Gebühr von 46 Euro pro Polizist und angefangener Stunde berechnet wird. Selbst wenn die Aktion nur fünf Minuten dauerte, wird die volle Gebühr für die erste Stunde fällig. Ein klarer Schlag ins Gesicht der Protestierenden!
Kosten für das Wegtragen
Wenn Demonstranten sitzend eine Straße blockieren, greift die Polizei oft ein und trägt die Protestierenden weg, falls diese nicht aufstehen. Diese Maßnahme wird nun teuer: Die Kosten für das Wegtragen werden den Demonstranten in Rechnung gestellt. Ein klarer Hinweis, dass Proteste nicht nur Mut, sondern auch Geld kosten können!
Dieses Thema im Programm: NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 11.11.2024 | 19:00 Uhr