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Digitale Gesundheitskarte für Asylsuchende: Ein Schritt zur besseren Versorgung in MV

In Mecklenburg-Vorpommern wurde am 29. August 2024 eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende unterzeichnet, um Flüchtlingen den Zugang zu medizinischer Versorgung zu erleichtern und Verwaltungsaufwand für die Kommunen zu reduzieren.

In Mecklenburg-Vorpommern wird der Zugang zur medizinischen Versorgung für Asylsuchende durch die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte erleichtert. Diese Maßnahme, die am 29. August 2024 offiziell angekündigt wurde, zielt darauf ab, den Flüchtlingen einen schnelleren und unkomplizierteren Zugang zu medizinischen Dienstleistungen zu bieten. Innenminister Christian Pegel (SPD) unterzeichnete hierzu eine Rahmenvereinbarung mit verschiedenen Krankenkassen im Land.

Das zentrale Ziel dieser Initiative ist es, die Abläufe sowohl für die Flüchtlinge als auch für die Verwaltung zu optimieren. Pegel unterstrich, dass die Verwaltung durch die Digitalisierung entlastet werden soll. Mit dieser neuen Gesundheitskarte werden die komplexen Verfahren, die zuvor nötig waren, um medizinische Hilfe zu erhalten, erheblich vereinfacht. Bisher mussten Asylsuchende sogenannte Behandlungsscheine beantragen, was mit Wartezeiten und bürokratischem Aufwand verbunden war.

Wie funktioniert die neue Gesundheitskarte?

Die elektronische Gesundheitskarte wird die bisherigen Behandlungsscheine ersetzen, was bedeutet, dass Flüchtlinge unmittelbar zum Arzt gehen können, ohne vorher eine Genehmigung einholen zu müssen. Dieses System wird nicht nur die Wartezeiten auf medizinische Versorgung verkürzen, sondern auch die Effizienz der Abrechnung im Gesundheitssystem erhöhen.

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Die Digitalisierung ermöglicht eine schnellere Übertragung von Daten zwischen den Gesundheitsdienstleistern und den Krankenkassen. Des Weiteren haben sich bereits fünf der acht Landkreise und kreisfreien Städte an diesem Projekt beteiligt, was eine positive Entwicklung für die medizinische Versorgungslandschaft in der Region darstellt. Allerdings nehmen die Landkreise Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Nordwestmecklenburg noch nicht an dem Vorhaben teil, was auf Bedenken über die entstehenden Kosten zurückzuführen ist.

Die ersten elektronischen Gesundheitskarten sollen bereits Mitte bis Ende September an Asylsuchende ausgegeben werden. Jedes beteiligte Verwaltungsgebiet wird dabei mit einer Krankenkasse zusammenarbeiten, um die Details der Umsetzung zu klären. Pegel zufolge wird dies nicht nur den Bürokratieaufwand verringern, sondern auch den Kommunen eine gewisse Entlastung bieten, da sie die Expertise der gesetzlichen Krankenversicherung zur Hand haben werden.

Diese Initiative steht im Kontext einer höheren Zahl an Asylerstanträgen in Mecklenburg-Vorpommern, wo von Januar bis Juni 2024 insgesamt 2.664 Anträge gezählt wurden. Pegel betonte, dass die Einführung der Gesundheitskarte ein Schritt zur Umsetzung der Vereinbarungen aus dem „Flüchtlingsgipfel“ von März 2023 ist. Die neuen Regelungen verdeutlichen den Bestreben der Landesregierung, den Flüchtlingen nicht nur in ihren Grundbedürfnissen zu helfen, sondern auch einen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen zu ermöglichen, der für alle Beteiligten effizienter und weniger belastend ist.

– NAG

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