Die Bürgermeisterwahl in Patzig auf der malerischen Insel Rügen hat kürzlich für große Aufregung gesorgt. Auftretende Ungereimtheiten bei der ursprünglichen Wahl im Juni führten nun dazu, dass das Wahlergebnis einen unerwarteten Dreh nahm. Der unterlegene Kandidat Thomas Kolbe, der für die Gemeinschaft für Patzig (GfP) antrat, erlangte nun das Bürgermeisteramt, während zuvor Amtsinhaberin Irit Vollbrecht von der CDU kurzzeitig den Posten innehatte.
Die erste Wahl fand am 9. Juni statt und wurde am Ende zu einem knappen Rennen, das Vollbrecht mit nur zwei Stimmen Vorsprung für sich entscheiden konnte. Doch das Ergebnis galt bald darauf als ungültig, da zwei Stimmen von nicht wahlberechtigten Personen irrtümlicherweise zugelassen worden waren. Aufgrund dieses Vorfalls legte Kolbe Einspruch ein, und die Gemeindevertretung entschied, eine Wiederholungswahl abzuhalten.
Neuwahl und überraschendes Ergebnis
Am vergangenen Sonntag, nur vier Monate nach der ursprünglichen Wahl, waren die Bürger erneut aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Mit einer Wahlbeteiligung von 68,4 Prozent konnte Kolbe das Amt des Bürgermeisters nun mit 131 von 257 gültigen Stimmen erlangen. Vollbrecht erhielt lediglich 126 Stimmen. Die Wahl fand unter den Augen der Gemeindewahlleitung statt, die sicherstellte, dass diesmal alles ordnungsgemäß ablief.
Wahlleiterin Ulrike Werner erläuterte, dass es nicht notwendig gewesen sei, neue Kandidaten für die Wahl aufzustellen, da das Verfahren zur Bewerbung um den Posten nicht betroffen war. Somit traten beide Kontrahenten erneut gegeneinander an. Es war ein wichtiger Moment für die Gemeinde, die von solch einer Panne betroffen war.
Hintergründe der Wahlpanne
Der Vorfall, der zur Annullierung der ersten Wahl geführt hatte, war vor allem auf ein Versäumnis bei der ordnungsgemäßen Eintragung der Wähler zurückzuführen. Zwei Wähler hatten sich nicht fristgerecht ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, was einen schweren Formfehler in der Wahl darstellte. Während der Wahl hierzu handschriftliche Ergänzungen vorgenommen wurden, merkte die Wahlleiterin bei der Ergebnisverkündung an, dass diese Stimmen nicht gültig gewesen seien, was schließlich zur Wiederholung der Wahl führte.
Die Fakten rund um die Wählerverzeichnisse sind für viele Bürger oft unbekannt. Um an einer Kommunalwahl teilnehmen zu können, muss man im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dies geschieht automatisch für alle, die am 37. Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Wähler erhalten dann eine Benachrichtigung, und in einem festgelegten Zeitraum können Einträge überprüft oder angefordert werden, sodass die Wahlordnung klar und transparent bleibt.
Dieser Vorfall in Patzig wirft ein Licht auf die Wichtigkeit einer fehlerfreien Durchführung von Wahlen und kann als Lehrstück für andere Gemeinden verstanden werden. Wie sich die neuen Verhältnisse in Patzig entwickeln werden, bleibt abzuwarten, während die Bürger nun auf die zukünftige Amtsführung von Thomas Kolbe gespannt sind. Weitere Details finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.ndr.de.