Ein schwerer Rückschlag für ein Unternehmen in Österreich: Eine Holding, die zu 86 Prozent im Besitz einer Société Firtasch aus Zypern steht, ist pleite und wird liquidiert. Laut Angaben von salzburg.orf.at hat die Holding keine geschäftlichen Aktivitäten mehr und steckt in hohen Schulden von fast 43 Millionen Euro. Insbesondere ausstehende Körperschaftssteuern in Höhe von 3,36 Millionen Euro für 2011 und 4,21 Millionen Euro für 2012 treiben das Unternehmen zunehmend in die Krise. Der Zahlungstermin für diese Abgaben wäre am 27. Dezember 2024 gewesen, und die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 5. März 2025 anmelden.
Zusätzlich hat die Holding mit dem Verlust einer Chemiefabrik, die 2014 bei der Annexion der Krim unter Kontrolle der ukrainischen Behörden geriet, ihre Produktionskapazitäten völlig verloren. Die einzige Tochtergesellschaft in Deutschland zählt nun als letzter Vermögenswert, während die Schulden weiter wachsen und die Liquidation des Unternehmens als einzige Option erscheint. Auffällig ist, dass die Bilanz im Geschäftsjahr 2023 keine Aktiva zeigt, was die finanziellen Schwierigkeiten spiralartig verstärkt.
Haftung von Gesellschaftern im Fokus
In einem weiteren rechtlichen Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Gesellschafter einer GmbH auch persönlich haften, wenn eine Bank ihre Forderungen an einen Mehrheitsgesellschafter abtritt, wie rechtslupe.de berichtet. Diese Entscheidung betrifft Fälle, in denen Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft persönlich haften müssen, selbst wenn alle Anteile fast vollständig an einen anderen Gesellschafter übertragen werden. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass im Falle einer Zwangsvollstreckung auch der Ausschluss von Gesellschaftern möglich ist, sofern bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Diese Urteile verdeutlichen die Verantwortlichkeiten innerhalb der Gesellschaftsstruktur und die tragischen Folgen eines Unternehmensverfalls für Beteiligte.
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