Die Diskussion um den Einsatz von Laubbläsern ist in Nürnberg wieder entbrannt, und zwar nicht nur aufgrund von Lärm, sondern auch aus ökologischen Gesichtspunkten. Der Lärm dieser Geräte stößt vielen Bürger:innen sauer auf, allen voran in Wohngebieten. Zudem stellt der Betrieb von benzinbetriebenen Laubbläsern ein erhebliches ökologisches Problem dar, denn Abgase schädigen die Umwelt und tragen zur Luftverschmutzung bei.
Die Debatte hat ihre Wurzeln bereits im Jahr 2012, als ein Antrag zum Umgang mit Laubbläsern gestellt wurde. Ziel war es, die Nutzung von akkubetriebenen Geräten voranzutreiben. Damit sollten die massiven Lärm- und Schadstoffemissionen, die mit den klassischen benzinbetriebenen Modellen verbunden sind, reduziert werden. Außerdem wurde gefordert, dass Laubbläser nur dann verwendet werden, wenn es aus verkehrssicherheitsrechtlichen Gründen unabdingbar ist. Das liegende Laub hat schließlich seinen eigenen ökologischen Wert, dient es doch als Frostschutz für den Boden und als Unterschlupf für viele kleine Lebewesen.
Aktuelle Entwicklungen und Anträge
2013 gab es bei den Nürnberger Stadtwerken (SÖR) bereits eine Entscheidung, die den Kauf von akkubetriebenen Laubblasgeräten vorsah. Diese Umstellung wurde von der grünen Fraktion begrüßt, ebenso wie das Verbot von Laubsaugern bei SÖR. Diese Geräte saugen nicht nur das Laub auf, sondern auch Insekten und andere Kleintiere, was den ökologischen Kreislauf erheblich stören kann. Dennoch besteht der Eindruck, dass bei SÖR nach wie vor viele Laubbläser mit Verbrennungsmotor im Einsatz sind, was Anlass zur Sorge gibt.
Doch die Problematik zieht sich weit über die SÖR hinaus. Auch städtische Töchter, Unternehmen wie NOA kommunal sowie externe Dienstleister setzen nach wie vor viele der umweltschädlichen Geräte ein. Besonders auffällig ist die häufige Nutzung durch Hausmeisterdienste, die oft außerhalb der zulässigen Zeiten arbeiten und hier auf fehlende Ausschlusszeiten verweisen.
Der neue Antrag im Ausschuss
Um dieser Situation entgegenzuwirken, wurde ein neuer Antrag zur Behandlung im zuständigen Ausschuss formuliert. Ziel des Antrags ist es, umfassende Informationen über den aktuellen Zustand und den Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern zu sammeln.
- Die Verwaltung soll darüber berichten, welche Arten von Laubbläsern seit 2013 bei SÖR angeschafft wurden.
- Des Weiteren wird die Anzahl der noch in Betrieb befindlichen Verbrennungsmotor-Laubbläser sowie die der elektrischen Geräte erfragt.
- Ein Augenmerk richtet sich auch auf die Möglichkeit, Einfluss auf die Aufträge und Vergaben an externe Unternehmen hinsichtlich der Nutzung von akkubetriebenen versus benzinbetriebenen Geräten zu nehmen.
- Das Thema Laubsauger bei externen Dienstleistern wird ebenfalls betrachtet, um Klarheit über ihren Einsatz zu schaffen.
- Besonders wichtig ist zudem, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anwendung von Laubbläsern für Privatpersonen und Hausmeisterdienste zu beleuchten.
- Die Stadt Nürnberg könnte zudem durch eine Satzung für mehr Lärmschutz sorgen.
- Schließlich wird angestrebt, dass Laubbläser so wenig wie möglich eingesetzt werden, insbesondere während der lärmgeschützten Zeiten gemäß der 32. BImSchVO.
Wie diese Maßnahmen letztendlich umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie haben werden, bleibt abzuwarten. Die bisherigen Entscheidungen und die anhaltende Diskussion verdeutlichen jedoch den Bedarf an einem umweltfreundlicheren und leiseren Umgang mit der Laubbeseitigung in der Stadt.
Für weiterführende Informationen zu den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit Laubbläsern in Nürnberg können Interessierte die Berichterstattung auf gruene-stadtratsfraktion.nuernberg.de verfolgen.