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Kunsthandel profitiert: Steuerreform als Hoffnungsschimmer für Österreich

Gute Nachrichten für den österreichischen Kunsthandel! In den neuesten Plänen der Bundesregierung, die im Regierungsprogramm vorgestellt wurden, stehen entscheidende Maßnahmen, die die Branche erheblich stärken sollen. Horst Szaal, der stellvertretende Obmann der Interessensvertretung des Kunst- und Antiquitätenhandels, äußerte sich erleichtert über die Ankündigungen. Die geplante Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Kunstgegenstände sowie die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit privater und unternehmerischer Kunstkäufe sind seit langem geforderte Maßnahmen, die nun Realität werden könnten. Diese würden nicht nur den Kunsthandel selbst ankurbeln, sondern auch Kunstschaffende unterstützen und die Position Österreichs als Kulturnation festigen, berichtet ots.at.

Hintergrund dieser Entwicklungen ist der internationale Wettbewerb, insbesondere mit Ländern wie Deutschland und Frankreich, die letztes Jahr die Umsatzsteuersätze auf Kunstwerke deutlich gesenkt haben (Deutschland: 7%, Frankreich: 5,5%). Die aktuellen Rahmenbedingungen benachteiligen die heimischen Künstler und Händler, weshalb die Senkung der Umsatzsteuer für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen würde. Szaal unterstrich, dass die baldige Umsetzung dieser Maßnahmen unerlässlich sei, um relevante Impulse für die Branche zu setzen.

Neues Einkommensteuergesetz in Planung

Die Bundesregierung plant zudem ein neues Einkommensteuergesetz, um das bestehende Einkommensteuergesetz von 1988 zu aktualisieren und zu vereinfachen. Zu den angekündigten Eckpunkten gehören die Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55 % um vier Jahre sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der kalten Progression durch das Aussetzen eines Drittels der Inflationsanpassung im Einkommensteuertarif. Weitere Vereinfachungen in der Lohnverrechnung und Arbeitnehmerveranlagung stehen ebenfalls auf der Agenda.

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Diese Reformen sollen nicht nur die steuerliche Belastung verringern, sondern auch Anreize schaffen, um Überstunden zu fördern und die Beschäftigung zu steigern. Zu den geplanten Änderungen gehört unter anderem eine Erhöhung des Freibetrags für zusätzliche Bezüge wie das 13. und 14. Monatsgehalt sowie steuerliche Begünstigungen für Arbeitgeberzuwendungen. Diese ehrgeizigen Pläne haben das Potenzial, das österreichische Steuerrecht umfassend zu modernisieren, so wie kpmg.com berichtet.

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Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
kpmg.com

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