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Kündigung wegen Krankheit: So schützen Sie sich vor dem Jobverlust!

In Deutschland sorgt das Thema Krankheitsbedingte Kündigung für Aufregung! Wer mehr als sechs Monate in einem Betrieb mit über zehn Vollzeitkräften arbeitet, genießt den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes. Doch Vorsicht: Häufige oder lange Fehlzeiten können für Arbeitnehmer zur Gefahr werden! Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) können Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen kündigen, wenn Angestellte „sehr häufig oder sehr lange wegen Krankheit“ fehlen. Und das gilt sogar während einer Krankschreibung – die Schwere der Erkrankung spielt dabei keine Rolle!

Die Hürden sind hoch, aber die Konsequenzen sind real! Eine gelegentliche Grippe reicht nicht aus, um eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Juist Till Bender von der IG Metall erklärt, dass Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr akzeptieren müssen. Wer jedoch in drei Jahren mehr als 30 Tage krank ist, muss mit einer Kündigung rechnen. Dabei zählen sowohl häufige Kurzerkrankungen als auch langanhaltende Arbeitsunfähigkeiten.

Kündigung: Was müssen Arbeitnehmer wissen?

Wenn ein Angestellter aufgrund einer schweren oder chronischen Krankheit häufig ausfällt, kann das Unternehmen eine personenbedingte Kündigung aussprechen. Der Arbeitgeber muss jedoch nachweisen, dass die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters dauerhaft gestört ist. Nach Erhalt der Kündigung haben Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob sie den Jobverlust akzeptieren oder eine Kündigungsschutzklage einreichen. In einem solchen Fall prüfen die Gerichte, ob die Kündigung rechtmäßig war, indem sie drei entscheidende Kriterien berücksichtigen: die negative Prognose, die Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und die Interessenabwägung.

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Besonders schutzbedürftige Gruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte und Mitglieder des Betriebsrates sind vor Kündigungen besser geschützt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen krank ist. Doch auch ohne dieses Angebot kann eine Kündigung rechtens sein, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass keine leidensgerechte Beschäftigung möglich ist.

Quelle/Referenz
shz.de

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