
In Berlin steht das Auswahlverfahren für die Neubesetzung des Präsidenten des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten auf der Kippe. Freitag finden die letzten vier Bewerbungsgespräche statt, die über die Nachfolge des amtierenden Präsidenten Marc Seibert entscheiden könnten. Seibert wurde kommissarisch ins Amt berufen, nachdem die Ausschreibung für die Stelle im letzten Jahr gescheitert ist.
Internen Unterlagen der zuständigen Senatsverwaltung, die rbb24 Recherche vorliegen, zufolge fehlen Seibert einige formale Voraussetzungen, darunter die erforderlichen Berufsabschlüsse. Darüber hinaus ist die geforderte langjährige Führungserfahrung in großen Organisationseinheiten, deren Erfüllung wichtiger Bestandteil des Auswahlverfahrens ist, nur teilweise vorhanden. In der ersten Sichtung äußerte die Auswahlkommission, dass Seibert seine Qualifikationen nicht ausreichend unter Beweis stellen konnte, um die formalen Anforderungen zu erfüllen.
Kritik am Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren selbst wird von den Beschäftigtenvertretungen scharf kritisiert. Diese machen geltend, dass gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen worden sei und die aktuelle Amtsinhaberin möglicherweise einen ungerechtfertigten Vorteil erlangt habe. Diese Vorwürfe werfen ernsthafte Fragen über die Transparenz und Fairness des Verfahrens auf.
Insgesamt haben sich acht Kandidaten in die engere Wahl gebracht, darunter auch Seibert. Unklar ist jedoch, ob die bestehende Kritik an seiner Nominierung seine Chancen auf den Posten reduzieren wird. Die Entscheidung darüber, wer das Präsidentenamt ab Januar übernehmen wird, steht noch in diesem Jahr an.
Der Ausgang dieses Verfahrens könnte nicht nur für Marc Seibert von Bedeutung sein, sondern auch für die künftige Leitung des Landesamtes, das für die Herausforderungen der Flüchtlingspolitik in Berlin zuständig ist. Angesichts der aktuellen Diskussionen um die Einhaltung von Gleichstellungs- und Qualifikationsstandards ist es entscheidend, dass das Auswahlverfahren mit größtmöglicher Transparenz durchgeführt wird.
Diese Vorgänge werfen ein Licht auf die Notwendigkeit, die Verfahren zur Berufung in Führungspositionen innerhalb der Verwaltungsorganisationen zu überprüfen, um Chancengleichheit und Eignung sicherzustellen. Der Ausgang könnte weitreichende Folgen für die Wahrnehmung der öffentlich verwalteten Ämter haben und für die Betroffenen, seien es Kandidaten oder Beschäftigte, von großer Relevanz sein.
Die Entscheidung, die die Senatoren treffen werden, bleibt abzuwarten. Wie www.presseportal.de berichtet, ist der gesamte Prozess von großem Interesse, da er nicht nur das Schicksal der Beteiligten beeinflusst, sondern auch die öffentliche Wahrnehmung der Behörde selbst.
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