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Krankenhausreform: Personalmangel gefährdet die Patientenversorgung!

Im Vorfeld der entscheidenden Anhörung im Bundestag fordert der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, umfassende Nachbesserungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, denn die Personalausstattung ist der Schlüssel zu einer sicheren und hochwertigen Patientenversorgung in ganz Deutschland!

In der Diskussion um die Krankenhausreform in Deutschland wird der Druck auf die politischen Entscheidungsträger immer größer. Vor der morgigen öffentlichen Anhörung im Bundestagsgesundheitsausschuss hat Dr. Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer, klarstellt, dass der aktuelle Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) dringend Nachbesserungen benötigt. Er äußerte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die Reform essentielle Verbesserungen in den Bereichen Personalausstattung, Arbeitsbedingungen und Bürokratieabbau mit sich bringen sollte. „Wir sehen hier noch einige Leerstellen, die im weiteren parlamentarischen Verfahren gefüllt werden müssen“, so Reinhardt.

Reinhardt betonte die entscheidende Rolle einer angemessenen Personalausstattung für die Versorgungsqualität unserer Gesundheitsdienste. Er wies darauf hin, dass die Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl an Fachärzten und Fachärztinnen direkt von der ärztlichen Weiterbildung abhängt. „Diese muss sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich ausreichend und angemessen finanziert werden“, forderte er. Zudem wird die geplante Leistungsgruppenplanung im Rahmen der Reform eine stärkere Zentralisierung der Weiterbildungsinhalte mit sich bringen, was die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Krankenhäusern unerlässlich macht.

Kooperationsbedarf in der Versorgungslandschaft

Die Forderung nach mehr Kooperation zwischen den unterschiedlichen Einrichtungen der Patientenversorgung ist besonders relevant, da die Reform zahlreiche Herausforderungen birgt. Reinhardt machte auf die Notwendigkeit aufmerksam, auch arbeits- und steuerrechtliche Fragen zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf die Arbeitnehmerüberlassung. Dies zeigt, wie komplex das Thema ist und wie viele verschiedene Aspekte bei der Umsetzung einer erfolgreichen Reform zu bedenken sind.

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Ein weiteres zentrales Anliegen des Präsidenten der Bundesärztekammer ist die gesetzliche Verankerung des Personalbemessungssystems ÄPS-BÄK, welches eine differenzierte Ermittlung des Personalbedarfs in den einzelnen Abteilungen ermöglichen soll. Es wird jedoch kritisiert, dass dieses System nur im Begründungsteil des Gesetzentwurfs erwähnt wird. Reinhardt und die BÄK fordern eine stärkere Berücksichtigung, um die Qualität der Patientenversorgung nachhaltig zu sichern.

Trotz der kritischen Anmerkungen fand Reinhardt auch positive Aspekte in der geplanten Reform. Er begrüßte die Einbeziehung der Bundesärztekammer in den neuen Leistungsgruppenausschuss und die Bereitschaft des Bundesgesundheitsministers, eine flexible Herangehensweise an die neuen Leistungsgruppen zu verfolgen. Nordrhein-Westfalen dient als Beispiel, wie ein abgestimmtes Leistungsgruppensystem erfolgreich umgesetzt werden kann. „Hier sollten wir anknüpfen und Fragen zu Qualitätsanforderungen im Ausschuss beraten“, so der BÄK-Präsident weiter.

Für alle, die sich intensiver mit den übertragenen Themen auseinandersetzen möchten, kann die ausführliche schriftliche Stellungnahme der Bundesärztekammer zum KHVVG auf der Webseite www.presseportal.de abgerufen werden.

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