Die neuesten Entwicklungen im Gesundheitswesen sorgen für Aufregung! Die AOK hat die Mindestmengen-Transparenzkarte für 2025 veröffentlicht, die zeigt, welche Kliniken für komplexe und risikoreiche Behandlungen zugelassen sind. Diese Regelung ist entscheidend für die Patientensicherheit und stellt sicher, dass nur Kliniken mit nachgewiesener Erfahrung und Spezialisierung bestimmte Eingriffe durchführen dürfen. Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS, betont: „Nicht jede Klinik muss alles können.“ Dies bedeutet, dass eine hohe Spezialisierung nicht nur die Behandlungsqualität verbessert, sondern auch das medizinische Personal entlastet.
In Sachsen und Thüringen sind insgesamt 77 Kliniken für das kommende Jahr berechtigt, darunter 48 in Sachsen und 29 in Thüringen. Besonders auffällig ist der Rückgang der Berechtigungen in den letzten Jahren. Die Anhebung bestehender Mindestmengen, wie bei Pankreasoperationen und der Einführung neuer Mindestmengen für Brustkrebs-Operationen, hat dazu geführt, dass viele Kliniken nicht mehr die erforderlichen Fallzahlen erreichen können. Diese strengen Vorgaben sollen sicherstellen, dass Patienten nur in hochspezialisierten Zentren behandelt werden, wo die Qualität der Versorgung am höchsten ist.
Transparenz und Übersichtlichkeit
Die neue Transparenzkarte ist ein wertvolles Werkzeug für Patienten und Ärzte. Sie zeigt auf einen Blick, welche Kliniken in den neun festgelegten Bereichen für 2025 zur Leistungserbringung berechtigt sind. Die Informationen werden auch im AOK-Gesundheitsnavigator angezeigt, was die Suche nach geeigneten Kliniken erleichtert. Für 2025 gelten gesetzlich festgelegte Mindestmengen, unter anderem für die Implantation von künstlichen Kniegelenken und komplexe Operationen an der Speiseröhre. Der Gemeinsame Bundesausschuss berät zudem über die Einführung weiterer Mindestmengen, um die Qualität der medizinischen Versorgung weiter zu verbessern.