Berlin – Eine regelrechte CO2-Sensation hat sich im Verkehr vollzogen! Die Vorschriften zur Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) haben im vergangenen Jahr unglaubliche 19 Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart. Dies belegen die neuesten Zahlen des Zolls, auf die der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) aufmerksam macht. Über 12 Millionen Tonnen dieser beeindruckenden Reduzierung stammen aus nachhaltigen Biokraftstoffen wie Bioethanol, Biodiesel und Biogas, gewonnen aus Anbaubiomasse sowie Abfall und Reststoffen. Ein echter Schlag gegen die Umweltverschmutzung!
Doch das ist noch nicht alles! 2023 stiegen die errechneten Emissionsminderungen hierzulande von 16,7 auf unfassbare 18,9 Millionen Tonnen CO2eq. Diese Steigerung wurde maßgeblich durch die Anrechnung von Strom, Biomethan, Bio-LNG und Bio-LPG ermöglicht. Besonders bemerkenswert: Die Strommengen, die im Verkehr eingesetzt werden, haben sich mehr als verdoppelt! Von 1.700 GWh auf über 3.200 GWh – das zeigt, wie stark Elektromobilität wirklich zur CO2-Einsparung beiträgt. Doch passt auf! Wegen der Dreifachanrechnung des Stroms könnte sich diese Zahl als übertrieben herausstellen, da sie den tatsächlichen Klimaschutzbeitrag maßgeblich verfehlt.
Kontroversen und kritische Stimmen
Was für ein Auf und Ab im System! Unterdessen sorgt die bevorstehende Abschaffung der Anrechnung umstrittener Upstream-Emissionsminderungen (UER-Minderungen) für Aufregung. Kritiker argumentieren, dass trotz der beeindruckenden Zahlen massive Betrugsanfälligkeiten im THG-Quotensystem sichtbar werden. Laut Stefan Walter, Geschäftsführer des BDBe, ist es unerlässlich, diese Ungereimtheiten zu beseitigen, um den echten Umweltschutz zu gewährleisten. „Die Inaktivität der scheidenden Bundesregierung führt dazu, dass Autofahrer an den Tankstellen für Luft zahlen, die eigentlich rein und sauber sein sollte. Hier ist dringend Handlungsbedarf“, erklärt Walter. Eine Registrierungspflicht für Produzenten nachhaltiger Biokraftstoffe und strengere Kontrollen vor Ort stehen auf der Wunschliste des BDBe.