Ein brisantes Comeback in Berlin: Nach sieben Monaten im Libanon ist der berüchtigte Clan-Kriminelle Khalil El Zein zurück auf deutschem Boden! Die Behörden erleben ein regelrechtes Dilemma, denn trotz seiner Rückkehr kann der Gesetzesbrecher vorerst nicht in Abschiebehaft genommen werden. Ein neuerlicher Schlag ins Gesicht für die rechtstaatlichen Rahmenbedingungen!
Die Situation zeigt die Schwächen des deutschen Rechtssystems in solch heiklen Fällen. Obwohl das Aufenthaltsgesetz seit Ende 2000 verschärft wurde, läuft der Fall El Zein ins Leere. Selbst das Einführen einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen die Wiedereinreisesperre scheint nicht auszureichen, um den kriminellen Clanmitglied wieder loszuwerden. Diese Ohnmacht der Behörden wirft Fragen auf und lässt die Alarmglocken läuten!
Das Dilemma der Behörden
Theoretisch könnten die Gesetze gegen Ausländerkriminalität einschlägig sein, doch in der Praxis bleibt vieles ungenutzt. Khalil El Zein, dessen kriminelle Machenschaften nicht unbekannt sind, steht unter dem Schutz einer Gesetzgebung, die ihm vorerst das Leben in Deutschland ermöglicht. Die Verwunderung und Wut sind groß, während Berlin mit den alltäglichen Herausforderungen der Kriminalität kämpft.
Was wird als Nächstes geschehen? Könnten wir Zeugen noch mehr solcher Rückkehrfälle erleben? Eines ist sicher: Diese Situation wird die Diskussion über Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland neu entfachen!