Die Ermittlungen rund um den umstrittenen Verkehrsversuch in Gießen sind eingestellt worden! Die Staatsanwaltschaft Gießen gab bekannt, dass sich bei den umfangreichen Untersuchungen kein hinreichender Tatverdacht einer Straftat gegen Bürgermeister Alexander Wright (Grüne) ergeben hat. Die kriminellen Ermittlungen hatten im vergangenen September begonnen, nachdem eine Strafanzeige eingegangen war, die dem Bürgermeister Untreue vorwarf.
Ursprünglich zielte der Verkehrsversuch darauf ab, die Straßen in der mittelhessischen Stadt sicherer für Radfahrer und Fußgänger zu gestalten. Geplant war die Umgestaltung des Anlagenrings, sodass Autos nur noch die äußeren Fahrspuren nutzen sollten. Doch das Vorhaben wurde am 10. Juli 2023 durch das Verwaltungsgericht Gießen als rechtswidrig eingestuft. Die Stadt musste daher die aufwändigen Vorbereitungen zum Teil rückgängig machen, was mit hohen Kosten verbunden war.
Keine Verantwortung für den Bürgermeister
Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass Bürgermeister Wright der Ansicht war, das Projekt sei nach juristischer Beratung weiterhin rechtskonform. Der entscheidende Nachweis, dass einer absichtlichen Schädigung der Stadt vorlag, konnte nicht erbracht werden. Dies führte zur Einstellung der Ermittlungen im Oktober, in deren Rahmen auch diverse Beweismittel sichergestellt und Zeugen befragt wurden. Eine Strafbarkeit des Oberbürgermeisters kam somit nicht in Betracht!