Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden: Marie-Thérèse Kaiser bleibt aufgrund von Volksverhetzung verurteilt! Ihre Revision wurde am 19. September 2024 verworfen und konfrontiert die AfD-Politikerin mit enormen juristischen Konsequenzen. Die Influencerin, bekannt für ihre provokanten Äußerungen, war bereits im Mai 2024 vom Landgericht Verden (Aller) zu 100 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt worden. Doch Kaiser will diesen Richterspruch nicht einfach hinnehmen!
Facebook-Beitrag entzündet den Sturm
Kern des rechtlichen Streits ist ein polariserender Facebook-Post von Kaiser, den sie während ihres Wahlkampfs zur Bundestagswahl 2021 veröffentlichte. Darin titelte sie provokant: „Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“ und warf der Aufnahme von Asylbewerbern gefährliche Tendenzen vor. Mit Verweis auf Statistiken, die einen erhöhten Anteil von Afghanen an solchen Verbrechen zeigen, sorgte sie für Aufregung. Sowohl das Landgericht als auch das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) stellten jedoch fest, dass Kaiser durch ihre Aussagen allen afghanischen Flüchtlingen und Fluchtwilligen pauschal Straftaten unterstelle.
Urteil trifft Kaiser hart
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Vorinstanzen in einer knappen, aber klaren Entscheidung und wies darauf hin, dass das Urteil des Landgerichts Verden keine Fehler aufwies. Es stellte fest, dass Kaisers Post aus der Sicht eines unvoreingenommenen Publikums die Aussage suggeriere, dass Afghanen an Gruppenvergewaltigungen beteiligt seien. Kaiser, empört über diese Auslegung, bezeichnet die Entscheidung als unverhältnismäßige Verdrehung ihrer Worte und hat bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie sieht ihre Meinungsfreiheit durch den richterlichen Beschluss verletzt und beruft sich auf Artikel 5 des Grundgesetzes. Der Rechtsstreit könnte weitreichende Konsequenzen haben!
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